Jahresinterview über
kommunale Perspektiven
Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser
StGB NRW-Mitteilung 557/2006 vom 18.07.2006
Verwaltungsgericht Düsseldorf zu Kosten der Straßensinkkästen
Das VG Düsseldorf hat mit Urteil vom 28.11.2005 (5 K 4179/02) entschieden, dass Sinkkastenanlagen von ihrer bestimmungsgemäßen Funktion her ausschließlich der Straßenentwässerung dienen. Sie sind damit Teil der öffentlichen Sache Straße (§ 2 Abs. 2 Nr. 1 a StrWG NRW) und nicht Bestandteil der öffentlichen Abwasserentsorgungs-Einrichtung. In der Konsequenz hierzu sind die Kosten der Erneuerung und Instandsetzung von Straßensinkkästen nicht der öffentlichen Einrichtung Abwasserbeseitigung zuzurechnen und können demgemäß nicht auf die Abwassergebührenzahler umgelegt werden.
Az.: II/2 24-21