Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 183/2012 vom 08.02.2012

Verwaltungsgericht Aachen zur Aufstellung von Altglascontainern

Das VG Aachen hat mit Urteil vom 15.12.2011 (Az. 6 K 2346/09 — abrufbar unter: www.nrwe.de) entschieden, dass die Aufstellung von drei Altlastcontainern in einem Wohngebiet und die davon ausgehenden Geräuschimmissionen grundsätzlich als sozialadäquat hinzunehmen sind. Die streitgegenständlichen Container erfüllten insbesondere die Vorgaben des RAL Deutschen Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V. — Ausgabe Januar 2011 — für „lärmarme Altlastcontainer für lärmempfindliche Bereiche“ (RAL-ZU 21), was bereits nach dem VG Aachen gegen eine außergewöhnliche Beeinträchtigung spreche.

Das VG Aachen betont darüber hinaus, dass es rechtlich ohne Bedeutung sei, ob inzwischen noch besser lärmreduzierte Altglascontainer verfügbar seien und durch einen Austausch der Container ggf. eine weitere Lärmreduzierung bewirkt werden könne. Eine missbräuchliche Nutzung der Container durch andere Mitbürger (z. B. durch Missachtung der Einwurfzeiten) könne ebenfalls nicht erfolgreich abgewehrt werden. Das Abwehrrecht der Klägerseite sei insoweit darauf beschränkt, dass die Anbringung geeigneter Hinweisschilder zu fordern sei. Dem sei aber nachgekommen worden.

Az.: II/2 qu-ko

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