Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 114/2023 vom 13.02.2023

Vertrauliche Geburt

Keine schwangere Frau muss in Deutschland ihr Kind alleine und heimlich zur Welt bringen. Jede Frau hat das Recht, während und nach der Schwangerschaft bei Schwangerschaftsberatungsstellen anonym und beschützt Hilfe in Anspruch zu nehmen. So sieht es das Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt vor, das am 1. Mai 2014 in Kraft trat. Die Broschüre "Die vertrauliche Geburt" bietet einen Überblick über die wichtigsten Fragen, die sich im Rahmen der vertraulichen Geburt stellen und dient als Orientierungshilfe für alle am Verfahren beteiligten Akteure. Zudem enthält die Broschüre alle gesetzlichen Regelungen, die zur Verbesserung der Hilfen für Schwangere und zur vertraulichen Geburt eingeführt worden sind.

 

Unter BMFSFJ - Die vertrauliche Geburt steht die Broschüre zum Herunterladen zur Verfügung.

 

 

Az.: 37.0.10-003/002

ICON/icon_verband ICON/icon_staedtebau ICON/icon_recht ICON/icon_finanzen ICON/icon_kultur ICON/icon_datenverarbeitung ICON/icon_gesundheit ICON/icon_verkehr ICON/icon_bau ICON/icon_umwelt icon-gemeindeverzeichnis icon-languarge icon-link-arrow icon-login icon-mail icon-plus icon-search