Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 489/2005 vom 06.06.2005

Verteilungsschlüssel für Gemeindeanteil an der Einkommensteuer

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mitgeteilt, dass sich die Fortschreibung der Schlüsselzahlen für den Gemeindeanteil an der Einkommensteuer voraussichtlich verzögern wird. Grund hierfür ist, dass die Modellrechnungen des Statistischen Bundesamtes zur Verteilung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer für die Jahre 2006, 2007 und 2008 erst im September diesen Jahres vorliegen werden. Erst dann wird sich entscheiden, ob der Sockelbetrag für die Einbeziehung des Lohn- und Einkommensteueraufkommens angepasst wird. Folge der Verzögerung für die Kommunen ist, dass die Fortschreibung noch nicht Eingang in die kommunale Haushaltsplanung für das Jahr 2006 finden kann.

Auf der Grundlage der Modellrechnungen des Statistischen Bundesamtes werden Bund, Länder und kommunale Spitzenverbände insbesondere über eine Anpassung der Höchstbeträge (Sockelbeträge) beraten. Basis dafür sind Modellrechnungen auf der Grundlage der Einkommensteuerleistungen der Bürger einer Gemeinde, die alle drei Jahre durchgeführt werden. Die Verzögerung bei der Lieferung der Modellrechnungen macht es wahrscheinlich, dass eine mögliche Anpassung der Höchstbeträge durch den Gesetzgeber erst rückwirkend zum 01.01.2006 erfolgen wird und deshalb nicht mehr in die kommunale Haushaltsplanung für das Jahr 2006 einbezogen werden kann.

Zur Bestimmung des Verteilungsschlüssels für den Einkommensteueranteil der einzelnen Gemeinden werden nicht die gesamten Steuerleistungen eines Steuerpflichtigen berücksichtigt, sondern nur die Steuerbeträge, die auf ein zu versteuerndes Einkommen bis zu einer bestimmten Höchstgrenze (Sockelbeträge) entfallen. Das bedeutet, dass die Einkommensspitzen abgeschnitten werden und auf die Verteilung des Gemeindeanteils keinen Einfluss nehmen. Gleichzeitig werden dadurch die kommunalen Aufkommensunterschiede erheblich abgemildert. Diese Nivellierung ist umso stärker, je niedriger die Sockelgrenzen liegen, da auf Grund steigender Löhne und Gehälter ein immer größerer Anteil des Steueraufkommens nicht berücksichtigt wird. Im Extremfall würde dann der Gemeindeanteil nicht mehr nach der Steuerkraft, sondern nach der Zahl der Steuerpflichtigen verteilt werden. Um einer so weit gehenden Nivellierung entgegenzuwirken, die der Verteilung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer auf der Grundlage der Einkommensteuerleistungen im Sinne von Art. 106 GG nicht entsprechen würde, werden die Höchstbeträge von Zeit zu Zeit erhöht.

Der Sockelbetrag für die Einbeziehung des Lohn- und Einkommensteueraufkommens liegt derzeit bei 30.000 / 60.000 €.

Az.: IV/1 921-03

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