Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 730/2005 vom 10.10.2005

Verteilungsschlüssel für Gemeindeanteil an der Einkommensteuer

Das Finanzministerium NRW hat der Geschäftsstelle die vom Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik erstellte Proberechnung zu den Auswirkungen unterschiedlicher Höchstbeträge auf die Einnahmen aus dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer übermittelt. Die Berechnung beruht auf der Lohn- und Einkommensteuerstatistik 2001. Die Tabellen sind im Intranet-Angebot des Verbandes unter "Fachinfo & Service", "Fachgebiete", "Finanzen und Kommunalwirtschaft", "Daten zur Finanzplanung", "Gemeindeanteil an der Einkommensteuer / Umsatzsteuer" unter der Überschrift "Verteilung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer für die Jahre 2006, 2007 und 2008" abrufbar.

Die Geschäftsstelle des StGB NRW hat sich sowohl gegenüber dem Finanzministerium NRW als auch gegenüber dem DStGB gegen eine Anhebung der Höchstbeträge ausgesprochen.

Bereits vor drei Jahren sind die Höchstbeträge um 5.000 Euro angehoben worden. Für eine neuerliche Anhebung um 5.000 Euro (= 16,7 %) gibt es u. E. keine sachliche Rechtfertigung, da ausweislich der Erhebung des Statistischen Bundesamtes die Bruttolöhne im gleichen Zeitraum nur um 3,1 % gestiegen sind.

Auch sonst sprechen nach unserer Auffassung keine Argumente für eine Erhöhung der Höchstbeträge. Die Umbasierung des Verteilungsschlüssels auf die Lohn- und Einkommensteuerstatistik 2001 führt u. E. lediglich zu einem der Wirklichkeit entsprechenderen Bild der Einkommensteuerstärke. Verschiebungen, die auf die Umbasierung des Verteilungsschlüssels zurückzuführen sind, hätte es eigentlich dann schon früher geben müssen, scheiterten jedoch an der Verfügbarkeit der statistischen Grundlagen.

Eine Auswertung für den Mitgliedsbereich des StGB NRW hat ergeben, dass bis zur Größenklasse der Kommunen bis 50.000 Einwohner keine Kommune von einer Erhöhung der Höchstbeträge profitieren würde. Selbst in den Größenklassen von 50.000 bis 100.000 Einwohner und von 100.000 bis 200.000 Einwohner bedeutet eine Anhebung der Höchstbeträge für die ganz überwiegende Anzahl der Kommunen eine gleich bleibende finanzielle Situation oder eine Verschlechterung. In weniger als 10 % der Fälle führt die Erhöhung der Höchstbeträge zu einer Verbesserung.

Die Verordnung zur Anpassung des Verteilungsschlüssels für den Gemeindeanteil an der Einkommensteuer wird zum 01.01.2006 in Kraft treten. Sollte die Verordnung bis zu diesem Zeitpunkt nicht verabschiedet worden sein (wovon derzeit auszugehen ist), wird sie rückwirkend zum 01.01.2006 in Kraft gesetzt werden.

Az.: IV/1 921-03

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