Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 192/2003 vom 04.02.2003

Verteilungsschlüssel für den Einkommensteueranteil

Die Geschäftsstelle hatte in der Mitteilung Nr. 104/2003 vom 14.01.2003 ausführlich über das Verfahren zur Neuregelung der Verteilungsschlüssel für den Gemeindeanteil an der Einkommensteuer und die Stellungnahme des Deutschen Städte- und Gemeindebundes zu diesem Gemeindefinanzreformänderungsgesetz berichtet. Nachdem der Finanzausschuss des Bundesrates mit überragender Mehrheit dem Gesetz zugestimmt hat, ist nun damit zu rechnen, dass auch das Plenum des Bundesrats dem zustimmt und dass es rückwirkend ab dem 01.01.2003 in Kraft treten kann.

Der Zeitplan für die Beratung dieses siebenten Gesetzes zur Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes sieht vor, dass es am 11. April 2003 vom Bundestag und am 23. Mai 2003 zusammen mit der Verordnung über die Ermittlung der Schlüsselzahlen für die Aufteilung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer für die Jahre 2003, 2004 und 2005 vom Bundesrat verabschiedet wird.

Da die Städte und Gemeinden so früh wie möglich Orientierungsdaten für ihre Haushaltsplanungen benötigen, gehen einige Bundesländer dazu über, die nötigen Schlüsselzahlen für die Berechnung des Einkommenssteueranteils auf der Basis des neuen Gesetzes vorab zur Verfügung zu stellen. Die Geschäftsstelle des Städte- und Gemeindebundes bemüht sich derzeit, dies auch für NRW zu erreichen, da die Kommunen auf die Daten für eine verlässliche Haushaltsplanung dringend angewiesen sind.

Auf Bundesebene werden hingegen nur die Eckpunkte der Schlüsselzahlenberechnung geregelt. Im Wesentlichen sieht das Gesetz vor, dass die Verteilungsschlüssel auf die Ergebnisse der Lohn- und Einkommenssteuerstatistik 1998 umgestellt und dass gleichzeitig gegen das Votum von StGB NRW und auch DStGB die Höchstbeträge (Kappungsgrenzen) von 20.000 / 40.000 € auf 25.000 / 50.000 € in den Gemeinden der neuen Länder und von 25.000 / 50.000 € auf 30.000 / 60.000 € in den Gemeinden der alten Länder angehoben werden. Zusätzlich wird künftig der 1996 erfolgte Systemwechsel beim Familienleistungsausgleich beim Verteilungsschlüssel berücksichtigt.

Die Neuregelung der Verteilungsschlüssel beim Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer wird um ein Jahr auf den 01.01.2004 verschoben. Hintergrund hierfür sind - wie in Mitteilung Nr. 103/2003 berichtet - die außergewöhnlichen Datenerhebungsprobleme in diesem Bereich, die auch jetzt noch nicht behoben sind.

Az.: IV 921-03

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