Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 97/2007 vom 18.01.2007

Verteilungsmaßstab für Wohngeldentlastung des Landes NRW

Am 17.01.2007 hat im Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW ein weiteres Gespräch mit den kommunalen Spitzenverbänden mit dem Ziel stattgefunden, einen neuen Verteilungsmaßstab für die Verteilung der Landesersparnis bei den Wohngeldausgaben nach § 7 AG SGB II NRW zu finden. Der neue Maßstab soll nicht nur die Belastungen für die Kosten der Unterkunft berücksichtigen, so wie dies derzeit der Fall ist, sondern die Be- und Entlastungen der Kreise und kreisfreien Städte im Zuge der Umsetzung des SGB II berücksichtigen.

Vor diesem Hintergrund hatten in der Vergangenheit bereits mehrere Gespräche stattgefunden, wobei eine Einigung auf einen neuen Verteilungsmaßstab stets am Widerstand des Städtetages gescheitert war.

In dem o. g. Gespräch haben sich die Beteiligten darauf geeinigt, möglichst noch bis zum ersten Auszahlungstermin am 30.06.2007 einen neuen Verteilungsparameter gesetzlich zu verankern. Datengrundlage für die Berechnung eines Parameters der zugrunde zu legenden Be- und Entlastungsdaten soll dabei die kommunale Datenerhebung sein.

Das MAGS wird die kreisfreien Städte und Kreise noch in dieser Woche mit Erlass über dieses Ergebnis informieren und nochmals um Überprüfung der gemeldeten Zahlen bitten, um fehlerhafte Angaben ausräumen zu können.

Az.: IV/1 970-02/3

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