Mitteilungen - Schule, Kultur, Sport

StGB NRW-Mitteilung 336/2004 vom 30.03.2004

Verständigung auf gemeinsamen Bildungsbericht

Bund und Länder werden künftig einen gemeinsamen Bildungsbericht für Deutschland herausgeben, der vom Elementarbereich bis zur Erwachsenenbildung alle bildungsbiographischen Etappen umfasst und sich gleichzeitig an den jeweiligen verfassungsrechtlichen Zuständigkeiten orientiert. Die Präsidentin der Kultusministerkonferenz (KMK), die rheinland-pfälzische Bildungsministerin Doris Ahnen, die hessische Kultusministerin Karin Wolff und Bundesbildungsministerin Edelgard Bulmahn haben vereinbart, dass noch im Laufe des Frühjahrs die Ausschreibung für eine solche gemeinsam finanzierte Bildungsberichterstattung fertig gestellt werden soll mit dem Ziel, nach der Sommerpause den Auftrag gemeinsam an ein Konsortium zu vergeben. In die Vorlage des Bildungsberichts sollen neben der KMK auch die Jugendministerkonferenz und die kommunalen Schul- und Jugendhilfeträger einbezogen werden. Der erste Bericht soll im Jahr 2006 vorliegen und auch die Ergebnisse aktueller internationaler Vergleichsstudien berücksichtigen. Wir gehen insofern davon aus, dass demnächst die kommunalen Spitzenverbände auf Bundesebene nähere Informationen über die Planung zum gemeinsamen Bildungsbericht erhalten werden.

Der künftige Bildungsbericht soll nach übereinstimmender Vorstellung der KMK und der Bundesbildungsministerin einen auf wesentliche Punkte konzentrierten Überblick über das Bildungssystem in Deutschland von der vorschulischen und schulischen über die berufliche Bildung bis hin zur Hochschule und Weiterbildung bieten. In einem zweistufigen Verfahren sollen zunächst zentrale Indikatoren und dann der Bildungsbericht vorgelegt werden. Die Indikatoren sollen der Vergleichbarkeit auch über einen längeren Zeitraum hinweg dienen. Der Bildungsbericht soll auch jeweils ein Schwerpunktthema haben. Für den ersten Bericht ist das Thema „Integration von Kindern, Jugendlichen und Erwerbstätigen mit Migrationshintergrund“ ins Auge gefasst. Zentrale Ergebnisse sollen vorab für den für das Frühjahr 2006 EU-Bildungsberichts zur Verfügung gestellt werden. Die Arbeit des Konsortiums an den künftigen Bildungsbericht für Deutschland soll von einem wissenschaftlichen Beirat, der auch mit ausländischen Sachverständigen ergänzt werden soll, begleitet werden.

(Quelle: DStGB Aktuell 1304 vom 26. März 2004)

Az.: IV/2 200-3

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