Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 109/2008 vom 20.12.2007

Verschärfung des Jugendschutzgesetzes

Das Bundeskabinett hat am 19.12.2007 den Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Jugendschutzgesetzes beschlossen. Der Entwurf verbessert den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor medialen Gewaltdarstellungen, insbesondere vor gewaltbeherrschten Computerspielen. Diese Änderungen treten in Kraft, sobald das Gesetzgebungsverfahren Anfang 2008 abgeschlossen ist.

Der Gesetzentwurf ist Bestandteil des Sofortprogramms zum wirksamen Schutz von Kindern und Jugendlichen vor gewaltbeherrschten Computerspielen, das Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen und Armin Laschet, Familienminister in Nordrhein-Westfalen, im Februar 2007 gemeinsam gestartet haben. Von der Leyen ist als Bundesfamilienministerin für den Jugendschutz zuständig, Laschet vertritt als Jugendminister in Nordrhein-Westfalen federführend die Länder für die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK).

Mit dem Gesetzentwurf werden zur Verbesserung des effektiven Jugendmedienschutzes in der Praxis folgende Maßnahmen ergriffen:
1. Der Katalog der schwer jugendgefährdenden Trägermedien, die kraft Gesetzes indiziert sind, wird im Hinblick auf Gewaltdarstellungen erweitert. Dies betrifft Trägermedien, die "besonders realistische, grausame und reißerische Darstellungen selbstzweckhafter Gewalt beinhalten, die das Geschehen beherrschen".
2. Die im Gesetz genannten Indizierungskriterien in Bezug auf mediale Gewaltdarstellungen werden erweitert und präzisiert: es wird durch den Gesetzgeber klargestellt, dass "Medien, in denen Gewalthandlungen wie Mord- und Metzelszenen selbstzweckhaft und detailliert dargestellt werden oder Selbstjustiz als einzig bewährtes Mittel zur Durchsetzung der vermeintlichen Gerechtigkeit nahe gelegt wird" jugendgefährdend sind und von der Bundesprüfstelle in die Liste jugendgefährdender Medien aufgenommen werden sollen.
3. Die Mindestgröße und Sichtbarkeit der Alterskennzeichen der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) und der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) werden gesetzlich festgeschrieben: "Das Zeichen ist auf der Frontseite der Hülle links unten auf einer Fläche von mindestens 1200 Quadratmillimetern und dem Bildträger auf einer Fläche von mindestens 250 Quadratmillimetern anzubringen."

Az.: III 734

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