Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 290/2012 vom 27.04.2012

Versand von Haushaltsplänen an das NRW-Innenministerium

Vom NRW-Ministerium für Inneres und kommunales ist der StGB NRW darauf aufmerksam gemacht worden, dass einige Kommunen ihre Haushaltspläne in Papierform regelmäßig unter ausdrücklichem Hinweis auf den Runderlass vom 13.08.1984 (SMBL. NRW. 6300) an das MIK übersenden. Dieser Erlass ist jedoch bereits seit dem 26.02.2004 aufgehoben (MBl. NRW. S. 299). Eine Vorlage der Haushaltspläne ist deshalb nicht erforderlich.

Gleiches gilt im Übrigen auch für die Übersendung von Haushaltsplänen an die StGB NRW-Geschäftsstelle. Da Informationen in der Regel von den Städten und Gemeinden auch im Internet verfügbar gehalten werden, ist der teure Versand in Papierform entbehrlich.

Az.: IV 904-03

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