Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 71/2002 vom 05.02.2002

Verrechnung von Ingenieurleistungen im kommunalen Haushalt

Eine Reihe von Mitgliedsgemeinden hat die Geschäftsstelle um Unterstützung gegenüber restriktiven Maßnahmen der Kreisaufsichtsbehörden gebeten. Es ging um die Frage, ob es haushaltsrechtlich zulässig ist, Leistungen der eigenen Bauverwaltung bei Investitionsmaßnahmen (Planung, Bauleitplanung ...) haushaltsrechtlich wie bei einer Vergabe von Aufträgen an Dritte abzuwickeln. Das würde bedeuten, daß die entsprechenden Kosten der Gemeinde als vermögenswirksame Ausgaben im Vermögenshaushalt gebucht und dementsprechend über Kredite finanziert werden können. Die Geschäftsstelle hat sich beim Innenministerium sehr eindringlich und nachhaltig für diese Position eingesetzt. Um eine landeseinheitliche Verfahrensweise sicherzustellen, hat der Innenminister in einem Erlaß vom 14.12.2001 unserer Position zugestimmt. Der Erlaß ist im Intranet des Verbandes einsehbar.

Az.: IV-904-03/1

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