Mitteilungen - Schule, Kultur, Sport

StGB NRW-Mitteilung 158/2007 vom 21.02.2007

Verpflichtende Sprachtests für Vierjährige in NRW

Das Ministerium für Schule und Weiterbildung und das Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen haben auf verpflichtende Sprachtests für Vierjährige hingewiesen. In Nordrhein-Westfalen würden künftig in jedem Jahr alle Kinder, die zwei Jahre später schulpflichtig würden, daraufhin untersucht, ob sie die deutsche Sprache hinreichend beherrschen und ob ihre Sprachentwicklung im Deutschen altersgemäß sei. Ist dies nicht der Fall und werden die Kinder nicht an einer Kindertagesstätte sprachlich gefördert, werden sie nach Mitteilung der beiden Ministerien verpflichtet, an einem vorschulischen Sprachkurs teilzunehmen.

Mit dieser im neuen Schulgesetz verankerten Regelung (§ 36 Abs. 2 Schulgesetz) beabsichtigt die Landesregierung dazu beizutragen, dass Kinder unabhängig von ihrer Herkunft bessere Bildungschancen erhalten. Rund 180.000 Kinder seien in diesem Jahr von der neuen Sprachstandsfeststellung betroffen.

Das neue Verfahren zur Sprachstandsfeststellung sehe zwei Phasen vor: In der ersten Stufe sollen Lehrkräfte gemeinsam mit den Erzieherinnen und Erziehern mit Hilfe eines von Professor Fried entwickelten Spiel-Tests einen weiteren Eindruck davon erhalten, bei welchen Kindern offensichtlich eine altersgemäße Sprachentwicklung vorliegt. Dies dürfte bei rund zwei Drittel der Kinder der Fall sein. Für diese Kinder sei die Sprachstandsfeststellung damit beendet.

Die übrigen Kinder würden zusammen mit jenen Kindern, die noch keinen Kindergarten besuchen, im Rahmen einer zweiten Stufe der Sprachstandsfeststellung noch einmal genauer auf ihre Sprachentwicklung hin untersucht. Dabei soll zum einen festgestellt werden, ob tatsächlich ein zusätzlicher sprachlicher Förderbedarf gegeben ist und zum anderen auf welche Bereiche der Sprachentwicklung er sich vorrangig beziehe. Die erste Stufe werde landesweit im März laufen, die zweite im Mai.

Nach bisherigen Erfahrungen rechnet die Landesregierung damit, dass rund ein Viertel der Kinder eines Jahres zusätzlichen Förderbedarf im Bereich ihrer Sprachentwicklung habe. Die notwendige vorschulische Sprachförderung soll dann in den Kindertagesstätten, die dafür zusätzliche finanzielle Mittel erhalten würden, erfolgen. Für jedes Kind mit Sprachförderbedarf würden vom Kinder- und Jugendministerium zusätzliche Mittel in Höhe von 350 Euro ab dem Kindergartenjahr 2007/08 bereitgestellt. Eltern, die trotz Förderbedarf ihr Kind nicht in eine Kindertagesstätte schicken, würden dazu verpflichtet, das Kind in einen vorschulischen Sprachkurs zu bringen.

Bei der Sprachstandsfeststellung würden Grundschullehrerinnen und –lehrer eng mit pädagogischem Fachpersonal der Kindertagesstätten zusammenarbeiten. Regulärer Unterricht falle dafür in den Grundschulen nicht aus, da die Lehrerinnen und Lehrer eingebunden würden, die mit zusätzlichen Aufgaben betraut seien.

Das neue Testmaterial solle keineswegs Sprachbeobachtungsverfahren, wie sie in vielen Kindertageseinrichtungen bereits eingesetzt worden seien, ersetzen. Vor allem das Beobachtungs- und Förderverfahren SISMIK (Sprachverhalten und Interesse an Sprache bei Migrantenkindern in Kindertageseinrichtungen), das in Nordrhein-Westfalen flächendeckend verbreitet sei, sowie das nun vorliegende Verfahren SELDAK (Sprachentwicklung und Literacy bei deutschsprachig aufwachsenden Kindern) blieben wesentliche Instrumente der Kindertageseinrichtungen.

Az.: IV/2 211-31

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