Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 416/2004 vom 12.05.2004

Verordnungsentwürfe zum Behindertengleichstellungsgesetz

Das Behindertengleichstellungsgesetz NRW (BGG NRW) ist am 01.01.2004 in Kraft getreten. Es sieht den Erlass von insgesamt vier Verordnungen vor. Federführend für die Verordnung über die Zugänglichmachung von Dokumenten für sehbehinderte und blinde Menschen ist das Innenministerium. Zuständig für die Verordnungen im Bereich der Kommunikationshilfen und der barrierefreien Informationstechnik (Kommunikationshilfeverordnung NRW – KHV NRW und barrierefreie Informationstechnikverordnung NRW – BITV NRW) ist das Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie des Landes NRW.

Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände NRW hat in einer Stellungnahme zu den Verordnungsentwürfen das Anliegen der Landesregierung, die Gleichstellung behinderter Menschen zu fördern, begrüßt. Gleichzeitig wurde aber darauf hingewiesen, dass die Kommunen in NRW schon große Anstrengungen zur Umsetzung des Ziels der Gleichstellung und Integration von Menschen mit Behinderungen und ihrer Teilnahme am gesellschaftlichen Leben unternommen haben und die nunmehr vorliegenden Verordnungsentwürfe teilweise erhebliche Anforderungen an die Kommunen, insbesondere im Bereich der Informationstechnologie, der Gestaltung von Bescheiden und hinsichtlich der Bereitstellung von Gebärdensprachdolmetschern vorsehen. Da die Verordnungen aber keine Erläuterungen dazu enthalten, in welcher Höhe Mehrkosten für die Kommunen anfallen werden und wie das Land beabsichtigt, den Kommunen die Mehrkosten zu erstatten, wurden die Verordnungen – bei aller Unterstützung der Absicht des Verordnungsgebers, zu Verbesserungen für Menschen mit Behinderung zu gelangen – abgelehnt, sofern das Land NRW den Kommunen nicht die durch den Vollzug der Verordnung entstehenden Mehrausgaben vollständig ersetzt.

Die Stellungnahme kann bei Interesse von der Geschäftsstelle angefordert werden.

Az.: III/2 810-9

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