Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 221/2013 vom 11.03.2013

Verordnung zum Mittelstandsförderungsgesetz

Die Landesregierung hat die Rechtsverordnung zum Mittelstandsförderungsgesetz beschlossen. Die Verordnung regelt Ablauf, Dauer und Beteiligte der Clearingverfahren sowie die Zusammensetzung des Mittelstandsbeirates der Landesregierung. Mit den Clearingverfahren soll in Zukunft die Mittelstandsfreundlichkeit aller mittelstandsrelevanten Gesetzes- und Verordnungsvorhaben der Landesregierung sichergestellt werden. Dazu werden Stellungnahmen der betroffenen Kammern und Verbände eingeholt und so weit wie möglich bei der Erarbeitung des jeweiligen Vorhabens berücksichtigt. Für die Abwicklung dieser Verfahren wird eine Clearingstelle Mittelstand außerhalb der Landesverwaltung bei IHK NRW eingerichtet.

Beteiligt an den Clearingverfahren werden die Dachorganisationen des Handwerks, der Freien Berufe, der Industrie- und Handelskammern, der Arbeitgeberverbände, der Gewerkschaften und die kommunalen Spitzenverbände. Die zu strikter Neutralität verpflichtete Clearingstelle Mittelstand nimmt voraussichtlich im April ihre Arbeit auf.

Az.: III/1 450-30

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