Mitteilungen - Digitalisierung

StGB NRW-Mitteilung 405/2004 vom 04.05.2004

Verordnung zu .eu-Domain verabschiedet

Die Europäische Kommission hat durch eine Verordnung (874/2004) die Grundregeln für die Registrierung der .eu-Domains bekannt gegeben. In der Verordnung ist fest gehalten, wer welche Domains registrieren kann, welche bevorzugten Registrierungen es geben wird und was in Streitfällen geschieht.
 
Bei der Registrierung, die wohl erst im Herbst statt finden wird, werden die Anträge nach ihrem zeitlichen Eingang berücksichtigt. Dabei wird es eine mindestens zweimonatige Vorregistrierungsphase u.a. für öffentliche Einrichtungen geben (Art. 10 I und 12 der Verordnung). Zwei Monate vor Beginn der Vorregistrierungsphase wird der Termin bekannt gegeben.
 
Für die designierte Registry Eurid bedeutet laut Nachrichtendienst heise.de die Prüfung der je nach Land völlig unterschiedlichen Ansprüche eine besondere Herausforderung, die auch extra Geld kosten wird. Danach soll die Registrierung 10 Euro kosten. Für die Vorregistrierphase muss man jedoch eine "Validierungsagentur" hinzuziehen, deren Kosten laut der Verordnung den Kunden in Rechnung gestellt werden können.

Einzelheiten über die technischen Voraussetzungen und die von den Antragstellern zu führenden Nachweise sollen auf der Homepage der Registry Eurid bereit gestellt werden (Art. 12 I). Die Registrierung der Antragsteller selbst muss über nationale Registrierungsstellen, die noch nicht fest stehen, erfolgen.

Az.: G/3-1 805-00

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