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StGB NRW-Mitteilung 458/2000 vom 05.09.2000

Verordnung über Muster der Reisepässe

Am 01. August 2000 ist die neue Verordnung zur Bestimmung der Muster der Reisepässe der Bundesrepublik Deutschland vom 25.07.2000 in Kraft getreten. Die Verordnung ist im Bundesgesetzblatt 2000 Teil I Nr. 35 vom 28.07.2000, S.1165, abgedruckt.

Folgende Anpassungen beim Muster der Reisepässe der Bundesrepublik Deutschland wurden darin vorgenommen:

Der Begriff "Europäische Gemeinschaft" auf dem Einband des Passes der Bundesrepublik Deutschland wird ersetzt durch den Begriff "Europäische Union". Des weiteren sind Anpassungen in den Sprachen Finnisch und Schwedisch durchgeführt worden.

Die Änderung des Musters verursacht nach Auffassung des Bundesinnenministeriums keine Mehrkosten bei der Herstellung der Dokumente durch die Bundesdruckerei GmbH. Es sollen auch keine Kosten bei Wirtschaftsunternehmen entstehen. Somit hat die Verordnung keine Auswirkungen auf die Einzelpreise und das Preisniveau.

Az.: I/2 113-00

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