Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation

StGB NRW-Mitteilung 129/2021 vom 31.03.2021

Veröffentlichung des Programms "Feuerwehrhäuser in Dörfern" des MHKBG für das Jahr 2021

Am 31.03.2021 hat die Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen, Ina Scharrenbach, das Programm „Feuerwehrhäuser in Dörfern 2021“ veröffentlicht. Darin ist sichtbar, dass im Jahr 2021 bzgl. Feuerwehrhäusern aus dem Programm Dorferneuerung 119 Maßnahmen in 104 Städten und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen gefördert werden. Den Bericht finden Sie hier: https://mhkbg.nrw/sites/default/files/documents/2021-03/anlage_foerderung_feuerwehrhaeuser.pdf

Wichtig ist dabei zudem, dass Ministerin Ina Scharrenbach im Vorwort (Seite 2 unten) ankündigt, dass der Sonderaufruf „Feuerwehrhäuser in Dörfern“ auch im Programmjahr 2022 das etablierte Dorferneuerungsprogramm ergänzen wird. Die Antragsfrist für das Programm „Dorferneuerung 2022 inkl. Sonderaufruf Feuerwehrhäuser in Dörfern 2022“ endet am 30. September 2021. Das Programm wird im Frühjahr 2022 veröffentlicht werden. Bei Bedarf bzw. Interesse sollte man sich bereits jetzt vorbereitend auf diese Antragsfrist einrichten. Entsprechend der bisherigen Förderbedingungen ist davon auszugehen, dass weiterhin eine prioritäre Berücksichtigung für diesen Sonderaufruf die Vorlage eines auch hinsichtlich der in § 3 Abs. 3 BHKG normierten Fünfjahres-Fortschreibungsfrist gültigen Brandschutzbedarfsplans erfordert.

Az.: 15.1.34-001/001

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