Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation

StGB NRW-Mitteilung 676/2021 vom 20.12.2021

Veröffentlichung der Entschädigungsverordnung

Unter Bezugnahme auf den Schnellbrief Nr. 605 vom 18.11.2021 zur Änderung der Entschädigungsverordnung informiert die Geschäftsstelle darüber, dass die 5. Verordnung zur Änderung der Entschädigungsverordnung im aktuell erschienenen Gesetz- und Verkündungsblatt Nr. 86 veröffentlicht wurde und am 01.01.2022 in Kraft treten wird.

Die Änderungsverordnung ist unter dem folgenden Link abrufbar:

https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=6&vd_id=20028&ver=8&val=20028&sg=0&menu=0&vd_back=N

Im Vergleich zu der Fassung, die uns im Rahmen der Verbändeanhörung übermittelt wurde, haben sich inhaltliche Änderungen im Hinblick auf die für die Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher vorgesehenen Beträge und das Datum des Inkrafttretens (ursprünglich war der 01.07.22 vorgesehen) ergeben.

Az.: 13.0.34-002/006

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