Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 100/2012 vom 20.12.2011

Vermittlungsverfahren zum Kreislaufwirtschaftsgesetz gescheitert

Das Vermittlungsverfahren zwischen Bundestag und Bundesrat über das am 28.10.2011 im Bundestag beschlossene Kreislaufwirtschaftsgesetz als Nachfolgegesetz zum heutigen Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz ist vorerst gescheitert. Das Vermittlungsverfahren wird im Januar 2012 fortgesetzt werden. Uneinigkeit besteht nach wie vor darin, ob und unter welchen Voraussetzungen gewerbliche Sammlungen von nicht gefährlichen verwertbaren Abfällen wie z.B. Altpapier zukünftig zulässig sein sollen.

Nach Auffassung der Mehrheit des Bundesrates werden die Erfassungssysteme der öffentlich-rechtlichen (kommunalen) Entsorgungsträger durch das vom Bundestag beschlossenen Gesetz nicht genügend geschützt. Gerade die kommunalen Erfassungssysteme gewährleisten eine verlässliche Erfassung der verwertbaren Abfälle in jedem Winkel des Gemeindegebietes und zwar unabhängig von der Höhe der jeweils zu erzielenden Verwertungserlöse. Im Übrigen verwenden die Städte, Gemeinden und Kreise die Verwertungserlöse, um einen Teil der Gesamtkosten der kommunalen Abfallentsorgung zu decken, wodurch die Abfallgebühren stabil gehalten werden können bzw. der Gebührenbedarf geringer ausfällt.
Die Geschäftsstelle wird über den weiteren Vorgang berichten.

Az.: II/2 31-02 qu-ko

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