Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 562/2007 vom 10.08.2007

Vermittlungsgutscheine für Arbeitslosengeld-Empfänger

Die Koalitionsfraktionen haben sich jüngst darauf geeinigt, für weitere drei Jahre Vermittlungsgutscheine für Arbeitslosengeld-Empfänger auszugeben. Mit den Gutscheinen können Arbeitslose die Hilfe privater Arbeitsvermittler in Anspruch nehmen. Gesetzlich ist bisher vorgesehen, dass der Vermittlungsgutschein Ende 2007 ausläuft.

Einen Vermittlungsgutschein sollen Arbeitnehmer erhalten dürfen, die Anspruch auf Arbeitslosengeld haben und nach einer Arbeitslosigkeit von 2 Monaten innerhalb einer First von 3 Monaten noch nicht vermittelt sind. Die zweite Tranche bei der Auszahlung der Vermittlungsvergütung, die derzeit 1.000 Euro betrage, könne nach Ermessen auf bis zu 1.500 Euro erhöht werden. Dieser erhöhte Betrag könne bei Langzeitarbeitslosen und/oder Menschen mit Behinderung ausgezahlt werden

Private Arbeitsvermittler hatten in den vergangenen Jahren die Arbeit der Bundesagentur für Arbeit bei der Vermittlung positiv unterstützt. Auch im Hartz-Evaluationsbericht der Bundesregierung wurden dem Vermittlungsgutschein positive Vermittlungsergebnisse attestiert. Allein 2006 sind insgesamt über 63.000 Vermittlungsgutscheine eingelöst worden.

Az.: III 841

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