Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 715/2022 vom 15.12.2022

Verlängerung des Planungssicherstellungsgesetzes in Kraft getreten

Die bis Ende 2022 geltenden Regelungen Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) sind mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des Planungssicherstellungsgesetzes am 14.12.2022 bis zum 31. Dezember 2023 verlängert worden (siehe BGBl. vom 13.12.2022, Seite 2234 ff.) Über den Gesetzentwurf hatten wir zuletzt mit Schnellbrief Nr. 389 vom 11.10.2022 informiert.

Mit dem PlanSiG vom 20. Mai 2020 wurde sichergestellt, dass unter den erschwerten Bedingungen, während der COVID-19-Pandemie, Planungs- und Genehmigungs- und Entscheidungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung ordnungsgemäß durchgeführt werden können. Die aktuellen Regelungen waren bis zum 31. Dezember 2022 befristet.

Mit dem PlanSiG werden formwahrende Alternativen für Verfahrensschritte in Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie in besonderen Entscheidungsverfahren zur Verfügung gestellt. Die Verfahrensberechtigten müssen danach vorübergehend physisch nicht anwesend sein. Die Bekanntmachung von Unterlagen und anderen Informationen sollen über das Internet zugänglich gemacht werden. Als Ersatz für zwingend durchzuführende Erörterungstermine oder mündliche Verhandlungen wurde das Instrument einer Online-Konsultation eingeführt.

Az.: 20.1.1.1-008/001 gr

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