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StGB NRW-Mitteilung 441/2023 vom 27.07.2023

Verkündung der 12. Verordnung zur Änderung der Eingruppierungsverordnung

Mit der Ausgabe des Gesetz- und Verordnungsblattes vom 27.07.2023 wurde die 12. Verordnung zur Änderung der Eingruppierungsverordnung verkündet. Die Verordnung ist unter dem folgenden Link abrufbar:

https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=6&vd_id=21142

Mit der Änderung wird § 7 Abs. 1 EingruppierungsVO dergestalt geändert, dass für die Eingruppierung der Ämter nach den §§ 2 und 3 ((Ober-)Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, Beigeordnete und Landräte/innen) die jeweils aktuelle vom Landesbetrieb it.nrw veröffentlichte Einwohnerzahl maßgebend ist. Der Bezug auf die letzte Volkszählung entfällt damit. Dafür hatte sich der Städte- und Gemeindebund NRW gegenüber der Landesregierung wiederholt eingesetzt.

Hintergrund ist, dass es aufgrund der Verzögerungen beim aktuellen Zensus noch einige Zeit brauchen wird, bis die aktuellen Zahlen offiziell festgestellt vorliegen werden und die Eingruppierung bis dahin nach feststehenden Parametern funktionieren muss.

Az.: 14.1.3-005/002

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