Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 282/2014 vom 16.04.2014

Verkehrsminister zur nachhaltigen Verkehrsfinanzierung

Die Verkehrsministerkonferenz hat in ihrer Sitzung am 2./3.April 2014  festgestellt, dass die im Koalitionsvertrag vorgesehenen Bundesmittel in Höhe von 5 Mrd. Euro im Vierjahreszeitraum von 2014 bis 2017 sowie die Ausweitung der Nutzerfinanzierung bei weitem nicht ausreichen werden, um das Problem der gravierenden Unterfinanzierung der Verkehrsinfrastruktur zu lösen. Sie weist darauf hin, dass die von Bund und Ländern eingesetzten Kommissionen "Zukunft der Verkehrsinfrastrukturfinanzierung" und "Nachhaltige Verkehrsinfrastrukturfinanzierung" den jährlichen Mehrbedarf auf allen staatlichen Ebenen mit 7,2 Mrd. Euro beziffern, wenn der aufgelaufene Investitionsstau in den nächsten 15 Jahren abgebaut werden soll. 

Die Verkehrsministerkonferenz fordert die Bundesregierung auf, die Finanzmittel bedarfsgerecht und überjährig zur Verfügung zu stellen und zur Abarbeitung des dringenden Nachholbedarfs an Bestandsnetzen ein Sondervermögen „Nachholende Sanierung“ zu schaffen. Sie bekräftigt ihre Forderung, den Einsatz der GVFG-Mittel auch für Erhalt und Sanierung zu ermöglichen.  

Diese Forderungen entsprechen der Beschlusslage, die der StGB NRW-Ausschuss für Strukturpolitik und Verkehr in seiner Sitzung in Weeze am 9. April herbeigeführt hat. Der Ausschuss fordert die Landesregierung auf, sich weiterhin auf Bundesebene und im Rahmen der Verkehrsministerkonferenz für die von der Bodewig-Kommission vorgeschlagenen Maßnahmen zur Sanierung der Verkehrsinfrastruktur in Deutschland auch mittels eines Sondervermögens „Nachholende Sanierung“ einzusetzen. Der Ausschuss unterstützt die Forderung der Verkehrsministerkonferenz, dass sich Planung, Ausführung und Instrumente zur Bereitstellung der Verkehrsinfrastruktur zukünftig am verkehrlichen Bedarf (und nicht an liquiden Mitteln) orientieren müssen. Dies bedingt neben den bereitzustellenden Planungsmitteln auch eine angemessene Personalausstattung auf Landesebene. 

Qualifiziertes Personal und dessen Finanzierung ist nach Auffassung des Ausschusses auch Grundlage eines Intelligenten Kommunalen Straßenerhaltungs- und Aufbruchmanagements, das das Ziel verfolgt, die öffentliche Straßeninfrastruktur als Hauptvermögenswert in der Bilanz jeder Kommune für die künftigen Generationen zu erhalten. 

Az.: III/1 644-41

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