Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 266/2009 vom 27.03.2009

Verhandlungsstand bei der SGB II-Neuorganisation

Das Präsidium des StGB NRW hat in seiner Sitzung am 26.03.2009 in Bergkamen folgenden Beschluss zum aktuellen Verhandlungsstand bei der SGB II-Neuorganisation gefasst:

1. Das Präsidium stellt mit Betroffenheit fest, dass durch die mangelnde Einigung der Regierungsfraktionen zum SGB II-Kompromisspaket von Bundesarbeitsministerium und Ländern zum Ende 2010 das Auslaufen von Arbeitsgemeinschaften und Optionsmodell mit der Folge dann getrennter Aufgabenwahrnehmung droht. Gerade angesichts der absehbaren Folgen der Wirtschaftskrise für den Arbeitsmarkt ist eine Verschiebung der Neuorganisation bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende mit unsicherer Perspektive einer Lösung in der kommenden Legislaturperiode nicht verantwortbar. Deshalb fordert das Präsidium die Landesregierung und die Landtagsfraktionen auf, sich weiterhin für eine Verfassungsänderung einzusetzen und eine Bundesratsinitiative hierzu zu ergreifen oder andere darauf gerichtete Initiativen zu unterstützen, die zugleich die Entwicklung kommunal geprägter Lösungen fördern.

2. Eine getrennte Aufgabenwahrnehmung muss aus kommunaler Sicht nach Kräften vermieden werden, weil sie mangels Leistungserbringung aus einer Hand zusätzliche Hürden für die Leistungsberechtigten aufbaut, dem kommunalen Anliegen nach einer angemessenen Mitsteuerung der Eingliederungsprozesse nicht gerecht wird, unter Aspekten der Personalentwicklung sowie der Personalwirtschaft unbefriedigend ist und letztlich unnötige Doppelstrukturen fördert. Das Präsidium fordert neben einer Entfristung des Optionsmodells zumindest einfachgesetzliche Änderungen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende, mit denen - wie z.B. beim Vorschlag des DStGB zu einem Zentrum für Arbeit - auch bei getrennter Aufgabenwahrnehmung eine inhaltlich abgestimmte Leistungsgewährung, klare Grundlagen zur Personalbewirtschaftung sowie verbindliche Regelungen zur Kooperation der Aufgabenträger erreicht werden.

3. Das Präsidium unterstützt das bereits eingeleitete Vorhaben der Geschäftsstelle, unter Beteiligung des Landesarbeitsministeriums, der BA-Regionaldirektion NRW sowie der kommunalen Spitzenverbände baldmöglichst eingehende Gespräche zu führen, um für den Fall einer getrennten Aufgabenwahrnehmung den mit kommunalen Bediensteten abzudeckenden Personalbedarf der Arbeitsagenturen zu eruieren und Perspektiven für die bislang in Arbeitsgemeinschaften bzw. für Optionskommunen tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu entwickeln.

Az.: III 810-2/2

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