Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 291/2014 vom 14.04.2014

Vergleichswertrichtlinie im Bundesanzeiger veröffentlicht

Am 11. April 2014 ist die Richtlinie zur Ermittlung des Vergleichswerts und des Bodenwerts (Vergleichswertrichtlinie — VW-RL) im Bundesanzeiger veröffentlicht worden und damit in Kraft getreten. Die Richtlinie gibt Hinweise für die Ermittlung des Vergleichswerts und des Bodenwerts nach den §§ 15 und 16 der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) vom 19.05.2010 (BGBl. I, Seite 639). Ihre Anwendung soll die Ermittlung des Vergleichs- beziehungsweise Verkehrswerts von bebauten Grundstücken beziehungsweise des Bodenwerts bebauter und unbebauter Grundstücke nach einheitlichen und marktgerechten Grundsätzen sicherstellen.

Die Richtlinie wurde unter Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände von einer Arbeitsgruppe aus Vertretern des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) und der für das Gutachterausschusswesen zuständigen Ministerien der Länder erarbeitet und wird allen in der Grundstückswertermittlung Tätigen zur Anwendung empfohlen.

Die amtliche Fassung der Richtlinie ist auch im Internet unter www.bundesanzeiger.de einsehbar. Wie das BMUB mitgeteilt hat, wird in einem nächsten Schritt die Ertragswertrichtlinie überarbeitet. Auch in diesem Fall werden die kommunalen Spitzenverbände an der Überarbeitung beteiligt.

Az.: II/1 620-05

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