Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 424/2023 vom 06.06.2023

Vergleichende Betrachtung der Flächenenergieerträge verschiedener Arten der Energiebereitstellung aus erneuerbaren Energien

Eine aktuelle Studie des Thünen-Instituts hat den Flächenverbrauch der in Deutschland geförderten erneuerbaren Energien betrachtet, welche zu einem Großteil auf landwirtschaftlichen Flächen erzeugt werden. Den größten Flächenumfang nehmen dabei der Energiepflanzenanbau für die Biogaserzeugung (8,7 Prozent) und der Rapsanbau für die Biodieselherstellung (3,1 Prozent) ein. Photovoltaik- und Windenergieanlagen beanspruchen hingegen aktuell nur unter einem 1 Prozent der landwirtschaftlich genutzten Flächen.

Die Analyse vergleicht die Flächenenergieerträge verschiedener Arten von biogenen erneuerbaren Energiequellen mit verschiedenen technischen Varianten von Photovoltaik, nämlich PV-Freiflächenanlagen und speziell Agri-Photovoltaikanlagen, sowie Windenergieanlagen.

Dabei wird die energetische Nutzung für Strom, Wärme und für Mobilität untersucht. Im Ergebnis zeigt sich, dass mit Photovoltaik- und Windenergieanlagen um ein Vielfaches mehr Energie je Hektar landwirtschaftlicher Fläche erzeugt werden kann als mit biogenen erneuerbaren Energien, selbst wenn Aspekte der Stromspeicherung berücksichtigt werden. So können bei einem durchschnittlichen Stromverbrauch von 3.100 kWh pro Haushalt und Jahr im Mittel sieben Haushalte durch einen Hektar Biogasmais versorgt werden. Bei PV-Freiflächenanlagen steigt die Anzahl der zu versorgenden Haushalte auf 230 und bei Windenergieanlagen auf knapp 6.000.

Mit der Nutzung von Raps für Biodiesel ist es möglich, 57 Tausend Kilometer pro Jahr mit einem Mittelklassewagen zu fahren. Mit dem Strom aus einer Photovoltaik-Freiflächenanlage sind es je Hektar und Jahr hingegen 3,9 Mio. Kilometer.

Anmerkung aus kommunaler Sicht

Die Verteilung von Außenbereichsflächen gerät zunehmend unter Druck, denn es drängen vielfältige Nutzungsformen in diesen Bereich hinein. Hierzu gehört neben der Lebensmittelversorgung und dem Wohnungsbau auch die Energieerzeugung. In diesem Zusammenhang sind die Ziele der deutschen Nachhaltigkeitsstrategie zu beachten, nach welcher die Flächeninanspruchnahme bis 2030 auf 30 ha pro Tag begrenzt werden soll. Derzeit werden täglich 54 ha an Flächen in Deutschland neu in Anspruch genommen.

Mit Blick auf den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien müssen im Sinne der Flächenschonung daher auch Konzepte etwa der Photovoltaik-Nutzung im Innenbereich zum Beispiel auf Dach- und Parkhausflächen, aber auch in Industrie- und Gewerbegebieten verstärkt in den Blick genommen werden.

Werden diese Handlungsoptionen sinnvoll genutzt, lassen sich langfristig Außenbereichsflächen schonen. Hierzu ist es erforderlich, dass die planungsrechtlichen Grundlagen (u.a. BauGB, BauNVO) entsprechend gestaltet und auch die Förderkulissen von Bund und Ländern darauf ausgerichtet werden.

Weitere Informationen finden sich hier.

Az.: 20.1.4.1-007/003 ste

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