Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 354/2008 vom 19.05.2008

Vergabeportal für Kommunen geöffnet

Nordrhein-Westfalen baut sein Internet-Portal zum öffentlichen Auftragswesen weiter aus. Ab sofort können dort auch die Kommunen ihre Informationen zu aktuellen Vergabeverfahren kostenlos veröffentlichen. Für Unternehmen in Nordrhein-Westfalen soll damit das erfolgreiche Portal noch an Attraktivität gewinnen. Darauf einigten sich Vertreter des Landes Nordrhein-Westfalen, der kommunalen Spitzenverbände sowie der IHK-Vereinigung Nordrhein-Westfalen und des Westdeutschen Handwerkskammertages.

„Der Markt der öffentlichen Aufträge ist nicht nur ein wichtiger Konjunkturmotor, dessen Volumen allein für Nordrhein-Westfalen auf jährlich 20 Milliarden Euro geschätzt wird. Bei richtiger Organisation bietet er insbesondere auch erhebliche finanzielle Entlastungspotenziale für die öffentlichen Haushalte“, erläutert Angelika Marienfeld, Staatssekretärin im Finanzministerium Nordrhein-Westfalen. „Umso wichtiger ist es, hier für Unternehmen die größtmögliche Transparenz zu schaffen. Eine zentrale Ausschreibungsplattform stellt gerade für die kleinen und mittleren Unternehmen eine enorme Hilfe dar, weil der Rechercheaufwand für Ausschreibungen deutlich reduziert wird“, ergänzt Dr. Jens Baganz, Staatssekretär im Wirtschaftsministerium Nordrhein-Westfalen. Karl Peter Brendel, Staatssekretär im Innenministerium Nordrhein-Westfalen, fügt an: „Diesem Ziel dient der jetzt von der Landesregierung, den kommunalen Spitzenverbänden und den Wirtschaftsverbänden unterstützte Ausbau des Portals zum öffentlichen Auftragswesen NRW (www.vergabe.nrw.de)“. Er appellierte an die Kommunen, die Möglichkeiten dieses Portals zu nutzen, da die Vergabe-Prozesse mit Hilfe moderner Informationstechnologie wirtschaftlicher gestaltet werden können. Die kommunale Selbstverwaltung gehe dadurch nicht verloren.

„Die Vergabeplattform ist eine hervorragende und kostensparende Möglichkeit für die kommunalen Auftraggeber, ihre Ausschreibungen - wie vom Vergaberecht gefordert - einer großen Zahl von Unternehmen und damit potenziellen Bewerbern zugänglich zu machen“, betont Dr. Stephan Articus, Geschäftsführer des Städtetages Nordrhein-Westfalen. „Wir empfehlen allen Kommunen, die Veröffentlichungsmöglichkeit zu nutzen“, ergänzt Dr. Bernd Jürgen Schneider, Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen. „Der allgemeinen Veröffentlichungspflicht für Kommunen wird hinreichend Folge geleistet, wenn die Bekanntmachungen auf dem Vergabemarktplatz Nordrhein-Westfalen platziert werden. Eine weitere Veröffentlichungspflicht in Submissionsanzeigern oder Tageszeitungen entfällt.“

„Für die Wirtschaft kommt es jetzt darauf an, dass sich möglichst viele Kommunen für eine Teilnahme entscheiden“, befindet auch Reiner Nolten, Hauptgeschäftsführer des Westdeutschen Handwerkskammertages. „Für die Unternehmen ist eine zentrale Online-Plattform ideal, auf der tatsächlich alle in Nordrhein-Westfalen zu vergebenen Aufträge zu recherchieren sind, unabhängig, von wem sie vergeben werden.“ Für Hans Georg Crone-Erdmann, Hauptgeschäftsführer der Industrie- und Handelskammern in Nordrhein-Westfalen, steht fest: „Ein Portal zum öffentlichen Auftragswesen mit allen für Unternehmen relevanten Informationen, Kontaktdaten und Bekanntmachungen - das gibt der Wirtschaft positive Impulse.“

Seit mehr als zwei Jahren werden in diesem Portal alle Vergabeverfahren der Landesverwaltung publiziert. Unternehmen können sich über aktuelle Ausschreibungen informieren. Als Vollnutzer des Portals haben sie zudem die Möglichkeit, Verdingungsunterlagen herunterzuladen, mit der Vergabestelle zu kommunizieren und ihre Angebote elektronisch einzureichen. Bei den Bietern aus der freien Wirtschaft kommt das Angebot der Landesregierung jetzt schon hervorragend an: Seit Inbetriebnahme des Marktplatzes registrierten sich über 15.000 Unternehmen. Sie hatten dort Zugriff auf bislang knapp 10.000 Ausschreibungen von über 130 angeschlossenen Vergabestellen. „Diesem Markt sollten sich die Kommunen nicht verschließen“ findet auch Karl Peter Brendel.

Weitere Informationen im Internet unter
www.vergabe.nrw.de

Az.: II

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