Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 36/2002 vom 05.01.2002

Vergabe und eigenbetriebsähnliche Einrichtungen

16 Städte und Gemeinden haben jeweils einen Antrag auf Befreiung von der Pflicht zur Einhaltung der Vergabegrundsätze (VOB und VOL), soweit sich Auftragsvergaben unterhalb der EU-Schwellenwerte bewegen, gestellt. Das Innenministerium hat die Ausnahmegenehmigung in der Regel ab dem 01.01.1999 erteilt. Die Frist zur Ausnahmegenehmigung, die zunächst bis zum 31.12.2000 lief, ist bis Ende 2001 verlängert worden (für die Stadt Bielefeld ist die Verlängerung bis zum 31.12.2002 ausgesprochen worden). Die beteiligten Städte und Gemeinden haben dem Innenministerium über die Ergebnisse der Nichtanwendung der Vergabegrundsätze detailliert berichtet. Hierüber ist ein Ergebnisvermerk des Innenministeriums gefertigt worden. Dieser Ergebnisvermerk belegt unzweifelhaft den Erfolg des Modellversuchs. Nicht nur, daß Einsparungen bis zu 5 % festgestellt worden sind, sondern es haben sich aufgrund der Möglichkeit der Nachverhandlung weitergehende Vorteile ergeben, die bei dem starren Ausschreibungsverfahren nicht zu erreichen gewesen wären, z.B. kostengünstige alternative Leistungen, effektivere alternative Leistungen, Auswahl von höherwertigen Materialien und Berücksichtigung technischer Neuerungen.

Somit ist festzustellen, daß die Nichtanwendung der Vergabegrundsätze VOB und VOL durch die eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen neben dem Kostengesichtspunkt insbesondere auch zur technischen Innovation einen wesentlichen Beitrag geleistet hat. Im übrigen ist aufgrund der Berichte der beteiligten Städte und Gemeinden eine Vereinfachung des Vergabeverfahrens und dadurch eine Verfahrensbeschleunigung festgestellt worden. Der Verwaltungsaufwand hat sich merklich reduziert.

Auch die Erörterung mit den baugewerblichen Verbänden am 27.06.2001 hat das hier festgestellte Ergebnis nicht verändern können. Die mündlichen Einlassungen der Verbände haben das Ergebnis des Modellversuchs nicht in Zweifel ziehen können. Insbesondere liegen seitens der von den Verbänden vertretenen Unternehmen, die sich an dem Modellversuch beteiligt hatte, Beschwerden nicht vor.

Aufgrund des Modellversuchs kommt der StGB NRW zu der Erkenntnis, daß die eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen - ebenso wie die Eigenbetriebe - von der Einhaltung der Vergabegrundsätze (VOB und VOL) befreit werden sollten, wobei festzuhalten bleibt, daß das vom Innenministerium für den Modellversuch vorgeschlagene und von den beteiligten Städten und Gemeinden akzeptierte erheblich "abgespeckte" Vergabeverfahren eingehalten werden soll.

In dem Schreiben des StGB NRW an das Innenministerium vom 26. November 2001 sind alle diese Gesichtspunkte nochmals im einzelnen vorgetragen worden.

Als Fazit bleibt festzuhalten, daß durch die Befreiung von den Vergabegrundsätzen nicht nur ein wirtschaftlicher Vorteil zugunsten der Allgemeinheit erreicht wird, weil die Aufträge marktorientiert und preiswerter seitens der öffentlichen Hand vergeben werden können, sondern daß auch ein überzeugender Beitrag zur Entbürokratisierung geleistet wird. Der Städte- und Gemeindebund NRW hat deshalb das Innenministerium in dem zitierten Schreiben gebeten, nunmehr in Form eines Erlasses die eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen, ebenso wie das bei den Eigenbetrieben schon der Fall ist, von der Einhaltung der Vergabegrundsätze zu befreien. Hilfsweise hat der StGB NRW darum gebeten, die Frist des Modellversuchs nochmals bis zum 31.12.2002 zu verlängern.

Das Innenministerium des Landes NRW hat mit Schreiben vom 6. Dezember 2001 dem Vorschlag des Städte- und Gemeindebundes NRW zugestimmt und die Frist für den Modellversuch bis zum 31.12.2002 verlängert.

Wir sind der festen Überzeugung, daß das Jahr 2002 im Ergebnis das bringen wird, was der Modellversuch bereits in der Vergangenheit überdeutlich erkennbar gemacht hat.

Az.: II/1 608-12

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