Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 824/2013 vom 08.11.2013

Verfügungsfonds in der Stadterneuerung in NRW

Die Planungsgruppe Stadtbüro hat im Auftrag des MBWSV NRW eine schriftliche Befragung nordrhein-westfälischer Fördergebiete zum Einsatz des Instruments „Verfügungsfonds“ ausgewertet und Interviews mit Verantwortlichen für die Fonds geführt. Bei der Untersuchung standen insbesondere Fragen nach der Implementierung der Verfügungsfonds sowie nach den mit den Mitteln der Fonds umgesetzten Projekten im Vordergrund. Die Ergebnisse sind in dem Bericht  „Wirkungsweise von Verfügungsfonds in der Stadterneuerung in Nordrhein-Westfalen“ zusammengefasst.

Im Rahmen der Städtebauförderung werden Verfügungsfonds als flexible Instrumente eingesetzt, um privates Engagement von Bewohnern und anderen Akteuren anzuregen. In Nordrhein-Westfalen geben derzeit die Richtlinien Stadterneuerung NRW (2008) den Rahmen für den Einsatz von Verfügungsfonds in Stadterneuerungsgebieten vor. Es handelt sich dabei um zwei verschiedene Instrumente mit eigenen Zielsetzungen, Verfahren und Grundsätzen, die sich stark voneinander unterscheiden.

Der Verfügungsfonds nach Ziffer 17 „Aktive Mitwirkung der Beteiligten“ dient dazu, von Bewohnern getragene Projekte für den Stadtteil zu entwickeln und umzusetzen. Gefördert werden beispielsweise Workshops oder Mitmachaktionen, Wettbewerbe, Imagekampagnen oder auch kleinere investive Maßnahmen mit dem Ziel, die Beteiligung der Stadtteilbewohnerschaft zu gewährleisten oder zu verbessern. Voraussetzung dafür ist, dass ein Stadtteilbeirat/Vergabegremium im Stadtteil über die Verwendung von Verfügungsfondsmittel entscheidet und stadtteilbezogene Kriterien für die Vergabe der Mittel zugrunde gelegt werden (kommunale Vergaberichtlinie). So können bis zu 5 Euro je Einwohner und Jahr als Budget in Aussicht gestellt werden. Der Verfügungsfonds nach Ziffer 17 kann in Nordrhein-Westfalen auf eine sehr lange Erfahrungs- und Entwicklungsgeschichte zurückblicken, die mit der Verankerung der sog. Pauschalmittel in den Stadterneuerungsrichtlinien aus dem Jahr 1998 begonnen wurde.

Seit diesem Zeitpunkt wurden vor allem in den Gebieten des Programms „Soziale Stadt“ Erfahrungen mit der Einrichtung und Umsetzung des Instrumentes gesammelt. In knapp 80 Fördergebieten konnten bewohnergetragene Projekte mit Unterstützung der Pauschalmittel und später des Verfügungsfonds initiiert und durchgeführt werden. Wie die vorliegende Studie belegt, besteht ein dementsprechend großer Fundus an umgesetzten Projekten, so dass eine umfangreiche Fallzahl von mehr als 3.800 Projekten ausgewertet werden konnte.

Der Verfügungsfonds nach Ziffer 14 soll vor allem in Innenstädten, Stadtkernen und Stadtteilzentren zum Einsatz kommen, die als starke Zentren in ihrer Funktionsvielfalt erhalten und Versorgungssicherheit gewährleisten sollen. Mit dem Ziel privates Engagement von beispielsweise Händlern, Gewerbetreibenden und Immobilieneigentümern zu aktivieren und zu bündeln, kann die Gemeinde einen Verfügungsfonds einrichten. Mit dem Verfügungsfonds können zusätzliche Maßnahmen finanziert werden, die das von der Stadt vorgesehene Erneuerungskonzept ergänzen. Dafür sollen städtebauliche Maßnahmen in Trägerschaft privater Akteure initiiert werden.

Grundsätzlich gilt, dass die Städtebauförderung höchstens 50 % der Ausgaben finanziert und Private mindestens 50 % finanzieren. Die Städtebaufördermittel können nur für Investitionen und investitionsvorbereitende Maßnahmen, wie beispielsweise Umsetzung von Lichtkonzepten, Aufstellung von Leit- und Beschilderungssystemen, Grün- und Blumengestaltung, Aufstellen von Verweilmöglichkeiten sowie die Erstellung von Analysen und Konzepten verwendet werden. Die übrigen Mittel können auch für nichtinvestive Maßnahmen, z.B. Serviceoffensiven, Quartiershausmeister, Broschüren, Flyer und Marketingaktionen, eingesetzt werden. Die Vergabe der Mittel wird durch ein lokales Gremium organisiert.

Sowohl die Zusammensetzung der Gremien als auch die kommunalen Richtlinien für die Ausgestaltung der Verfügungsfonds nach Nr. 14 sind lokal unterschiedlich. Für die Einführung der Verfügungsfonds nach Ziffer 14 in die nordrhein-westfälischen Förderrichtlinien der Städtebauförderung im Jahr 2008 legte die Verwaltungsvereinbarung über die Gewährung der Bundesfinanzhilfen an die Länder den Rahmen. Konkret werden Projekte erst seit dem Jahr 2010 umgesetzt. Die Aktivierung privaten Engagements, die Schaffung geeigneter Strukturen und Kriterien für die Vergabe der Mittel benötigte eine gewisse Vorlaufphase.

Da dieser Verfügungsfonds vor allem auf den Einsatz in den Zentren und Kernen der Städte und Gemeinden abzielt, werden hier neue Akteursgruppen angesprochen. Wie die vorliegende Studie zeigt, haben sich die Kommunen auf den Weg gemacht, dieses Instrument zu erproben. Angesichts der bisher geringen Fallzahl von 25 Projekten in 11 Kommunen wird deutlich, dass es erst noch in die Breite getragen werden muss.

Um genauere Informationen zum Einsatz, der Vergabe und Wirkungsweise der Verfügungsfonds in den Kommunen in Nordrhein-Westfalen zu erhalten, wurde diese Studie erarbeitet. Hierzu wurden alle seit dem Jahr 1999 in der nordrhein-westfälischen Städtebauförderung befindlichen Programmgebiete befragt. Einige zentrale Ergebnisse der vorliegenden Untersuchung lassen sich wie folgt zusammenfassen. Übergeordnet gilt für beide Verfügungsfondsvarianten (nach Ziffer 17 und 14):

  • Das Instrument des Verfügungsfonds wird in rd. einem Drittel der Programmgebiete in Nordrhein-Westfalen eingesetzt.
  • Die Gesamtsumme der in den Verfügungsfonds NRW verausgabten Fördermittel im Zeitraum von 1999 bis 2011 beträgt rd. 12.912.760 Euro (insg. rd. 3.845 Projekte), davon wurden rd. 12.507.445 Euro nach Ziffer 17 und rd. 405.314 Euro nach Ziffer 14 vergeben
  • Der überwiegende Anteil der Fördermittel für Verfügungsfondsprojekte wurde in Soziale Stadt Gebieten (ca. 11.794.028 Euro, 3.352 Projekte) eingesetzt. Entsprechend deutlich weniger Mittel für Verfügungsfondsprojekte wurden in den anderen Programmförderkulissen ausgegeben (Stadtumbau-West: ca. 520.345 Euro, 267 Projekte; Aktiven Zentren: ca. 295.622 Euro, 17 Projekte1; Kleine Städte und Gemeinden: ca. 6.200 Euro, 2 Projekte).
  • Die eingesetzten Gremien zur Vergabe der Mittel aus dem Verfügungsfonds bieten Chancen für die Verstetigung der integrierten Stadterneuerungsprojekte. Es zeichnet sich ab, dass die Arbeit vielfach über den Zeitraum der Förderung hinaus fortgesetzt wird und die Gremien weiterhin Bestand haben.
  • Der Aufwand zur administrativen Abwicklung der Mittel für den Verfügungsfonds wird beklagt. Er wird v.a. in den Fällen als unverhältnismäßig hoch angesehen, in denen EU-Mittel eingesetzt werden.

Der Bericht kann von StGB NRW-Mitgliedskommunen im Mitgliederbereich des Internetangebotes des StGB NRW unter Fachinfo/Service≥Fachgebiete≥Bauen und Vergabe≥Städtebau und Wohnungswesen abgerufen werden.

Az.: II gr

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