Mitteilungen - Schule, Kultur, Sport

StGB NRW-Mitteilung 733/2007 vom 23.11.2007

Verfahren zur Sprachstandsfeststellung überarbeitet

Das Ministerium für Schule und Weiterbildung hat mitgeteilt, dass die Landesregierung nach Ausarbeitung der Praxiserfahrungen der in diesem Jahr erstmals durchgeführten Sprachstandsfeststellungen bei Kindern eine Verbesserung des Testverfahrens eingeleitet habe. Einer der Kernpunkte der Veränderung sei, dass künftig für Kinder ein weiterer Durchgang entfallen soll, bei denen bereits im Rahmen des Tests der ersten Stufe in den Kindertagesstätten deutlich werde, dass sie die deutsche Sprache offensichtlich nicht hinreichend beherrschen bzw. ihre Sprachentwicklung nicht altersgemäß sei. Vorraussetzung sei allerdings, dass die Notwendigkeit einer Sprachförderung auch aus Sicht der Erzieherinnen der Kindertagesstätten erforderlich sei. Bislang seien im Rahmen der ersten Stufe nur jene Kinder aus dem Verfahren genommen worden, die ganz offensichtlich über eine gute Sprachentwicklung und hinreichende Deutschkenntnisse verfügen. Alle anderen seien einige Wochen später erneut mit einem vertiefenden Einzeltest untersucht worden.

Seit Beginn des Schuljahres hätten das für die Sprachtests zuständige Schulministerium und das für die anschließende Sprachförderung verantwortliche Familienministerium zahlreiche Gespräche mit unterschiedlichen Beteiligten geführt. Dabei sei konstruktive Kritik an dem ersten Durchgang des Jahres 2007 geübt worden. Als Konsequenz habe das Schulministerium Eckpunkte für ein verändertes Verfahren im Jahr 2008 vorgelegt, in dem die Landesregierung u.a. zusage, für 2008 die Informationen und Testunterlagen frühzeitiger sowohl den Schulen als auch den Kindertageseinrichtungen zur Verfügung zu stellen.

Die Testinstrumente selbst, mit deren Entwicklung die Universität Dortmund beauftragt worden war, seien zwischenzeitlich nochmals überarbeitet worden, wobei ebenfalls zahlreiche Hinweise aus der Praxis eingegangen seien. Auch die sog. Entscheidungsmatrix werde in der Verantwortung der Wissenschaftler überprüft und ggf. neu geeicht.

Eine wesentliche Änderung des Verfahrens betreffe die erste Stufe der Sprachstandsfeststellung. Dort sei ein Test (Besuch im Zoo) eingesetzt worden, an dem bis zu vier Kinder gleichzeitig teilgenommen hätten. Da dieser Test in der Absicht, ihn kindgemäß zu gestalten, an ein Spiel erinnert habe, sei es zu Missverständnissen gekommen. Hier solle künftig klarer betont werden, dass auch „Besuch im Zoo“ kein Spiel sei.

Künftig werde es im Rahmen der ersten Stufe drei Fallgruppen geben. Die größte Gruppe sei die jener Kinder, die danach aus dem Verfahren genommen werden, weil ihre Deutschkenntnisse hinreichend seien und ihre Sprachentwicklung altersgemäß sei. Daneben trete als Neuerung die eingangs beschriebene Gruppe jener Kinder, die nach dem Testergebnis der ersten Stufe eine zusätzliche Sprachförderung benötigen würden. Da dieses Ergebnis aber im Rahmen einer möglicherweise ungewohnten Situation zustande komme und Kinder dieser Altersgruppe verschiedenen Einflüssen unterliegen könnten, soll die Feststellung eines zusätzlichen Sprachförderbedarfes in der ersten Stufe nur unter der Voraussetzung erfolgen, dass dem auch die Erzieherinnen und Erzieher aus ihren bisherigen Erfahrungen mit dem Kind zustimmen. Anderenfalls würden diese Kinder – wie jene, bei denen der Test noch nicht eindeutig gewesen sei – erneut einige Wochen später zu einer vertieften Untersuchung eingeladen. Im Übrigen stehe es allen Eltern frei – unabhängig vom Ergebnis der ersten Stufe – ihr Kind an der zweiten Stufe teilnehmen zu lassen.

Das Instrument für die zweite Stufe (Besuch im Pfiffikus-Haus) werde ebenfalls auftragsgemäß von der Universität Dortmund überarbeitet. Dabei stehe eine Verringerung der Aufgabenelemente im Mittelpunkt, mit dem Ziel, den Zeitaufwand insgesamt zu senken.

Das Schulministerium hat weiter mitgeteilt, dass nur über die Beteiligung der Schule ein landesweit einheitliches Verfahren gewährleistet werden könne. Darüber hinaus sei eine Beteiligung der Schulen auch aus rechtlichen Gründen erforderlich.

Die Rückmeldungen aus dem ersten Durchgang in diesem Jahr hätten gezeigt, dass die Kooperation zwischen den Grundschulen und den Kindertageseinrichtungen ganz überwiegend gut bis sehr gut funktioniert habe. Die inzwischen weitgehend abgeschlossenen Tests hätten ergeben, dass mehr als 17 % der teilnehmenden Kinder eine zusätzliche Sprachförderung benötigen. Den Eltern sei nahegelegt worden, falls ihre Kinder nicht bereits einen Kindergarten besuchen, diese im Interesse einer besseren Förderung dort anzumelden. Die Kindertageseinrichtungen würden jährlich 340 Euro für jedes Kind erhalten, das eine über den normalen Bildungsauftrag des Kindergartens hinausgehende zusätzliche Sprachförderung benötige.

Mit dem Sprachstandsfeststellungsverfahren hat sich auch der Schul-, Kultur- und Sportausschuss in seiner 94. Sitzung am 18. Oktober 2007 in Hille beschäftigt und hierzu folgenden Beschluss gefasst:

"1. Der Ausschuss begrüßt die Absicht des Landes, die Rolle der Erzieherinnen im Rahmen des Sprachstandsfeststellungsverfahrens zu stärken.

2. Da das Land nicht bereit ist, die Mittel für die Sprachförderung aufzustocken, erhebt der Ausschuss nunmehr Bedenken gegen das Verfahren zur Sprachstandsfeststellung. Insbesondere auf der ersten Stufe des Verfahrens sollten ausschließlich die Tageseinrichtungen tätig werden, da dieses Verfahren kostengünstiger ist. Lediglich die zweite Stufe des Verfahrens soll von den Pädagogen durchgeführt werden. In das Gesamtergebnis des Sprachstandsfeststellungsverfahren sollten nach Möglichkeit auch die Erkenntnisse der Tageseinrichtungen einbezogen werden, um widersprüchliche Ergebnisse zu vermeiden.

3. Für eine gemeinsame Erklärung zwischen Land und kommunalen Spitzenverbänden zum Sprachstandsfeststellungsverfahren ist nur Raum, wenn in dieser Erklärung die grundsätzlich unterschiedlichen Auffassungen hinsichtlich des Verfahrens zum Ausdruck kommen.

4. Der Ausschuss stimmt dem Vorschlag der Geschäftsstelle zu, die Kostenfolgeabschätzung zu aktualisieren.“

Az.: IV/2 211-13

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