Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 370/2017 vom 15.05.2017

Vereinbarungen zur Städtebauförderung

Bund und Länder haben die Verwaltungsvereinbarungen zur Städtebauförderung 2017 und zum Investitionspakt Soziale Integration im Quartier 2017 geschlossen. Die Verwaltungsvereinbarungen werden in Kürze im Bundesanzeiger sowie im Internet (www.staedtebaufoerderung.info) veröffentlicht. StGB-Mitgliedskommunen können die Vereinbarungen bereits jetzt im Mitgliederbereich unter Fachinfo und Service > Bauen und Vergabe > Städtebauförderung abrufen.

Die regulären Programme der Städtebauförderung werden in diesem Jahr zusätzlich durch eine Verwaltungsvereinbarung „Investitionspakt Soziale Integration im Quartier“ unterstützt. Neben der Schaffung von Orten der Integration und des sozialen Zusammenhalts im Quartier dient das Programm auch der Qualifizierung von Einrichtungen der unmittelbaren oder mittelbaren öffentlichen sozialen Infrastruktur, auch durch Herstellung von Barrierearmut und -freiheit, sowie der Errichtung, dem Erhalt, dem Ausbau und der Weiterqualifizierung von Grün- und Freiflächen. Die Länder erhalten hierzu Bundesmittel von insgesamt 200 Mio. Euro. Im NRW-Landeshaushalt 2017 stehen insgesamt 55 Mio. € (46 Mio. € Bund, 9 Mio. € Land NRW) zur Verfügung. Informationen zur Programmausschreibung sind unter folgendem Link abrufbar:

http://www.mbwsv.nrw.de/stadtentwicklung/foerderung_und_instrumente/investitionspakt-Soziale-Integration-im-Quartier/index.php

Ausführliche Informationen gibt es für StGB-Mitgliedskommunen auch in Schnellbrief Nr. 83 vom 17.03.2017, der im Mitgliederbereich verfügbar ist.

Az.: 20.2.2-002/010 os

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