Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 200/2021 vom 19.03.2021

Verbot für Osterfeuer

Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MULNV NRW) hat mit Erlass vom 18.03.2021 mitgeteilt, dass auch im Jahr 2021 wegen der Corona-Pandemie öffentliche Osterfeuer als sog. Brauchtumsfeuer untersagt sind. Gemäß § 13 Abs. 1 der Verordnung zum Schutz von Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV2 (CoronaSchVO) sind ohnehin Veranstaltungen und Versammlungen grundsätzlich untersagt. Aufgrund dessen können – so das MULNV NRW – öffentliche Osterfeuer als sog. Brauchtumsfeuer in bisheriger Tradition nicht stattfinden. Vor dem Hintergrund des aktuellen Infektionsgeschehens ist ebenfalls mit einer Zulassung von Veranstaltungen im Rahmen einer Änderung der Corona-Schutzverordnung in den nächsten drei Wochen nicht zu rechnen.

Az.: 27.0.3 qu

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