Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 407/2003 vom 23.04.2003

Verbilligte Kredite für Kanalsanierungen

Im Rahmen des Förderprogramms „Initiative ökologische und nachhaltige Wasserwirtschaft NRW“ werden von der Investitionsbank Nordrhein-Westfalen zinsverbilligte Kredite für die Kanalsanierung angeboten (sog. Programm IW-kommunal). Es können sowohl Reparaturmaßnahmen (z.B. partielle Inliner) als auch Renovierungsvorhaben (z.B. Relining, Beschichtungsverfahren) sowie die vollständige Erneuerung des Abwasserkanals gefördert werden. Dabei sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

1. Bestätigung der Sanierungsbedürftigkeit der Kanäle durch eine Kanaluntersuchung, aus welcher sich ergibt, dass die Kanäle der Zustandsklasse 0 oder1 (Merkblatt ATV-M 149, April 1999) zuzuordnen sind

2. es muss ein gültiges Abwasserbeseitigungskonzept vorliegen.

Neben der Finanzierung von Kanalsanierungsmaßnahmen werden darüber hinaus weitere Vorhaben innerhalb des Förderprogramms „Initiative ökologische und nachhaltige Wasserwirtschaft NRW“ unterstützt. Hierzu gehören

- Neubau, Umbau, Erweiterung oder Verbesserung von öffentlichen Abwasserbehandlungsanlagen

- kostengünstige abwassertechnische Erschließung von bestehenden Baugebieten (z.B. Grabenfräsen, Grabenpflug, unterirdische Bauweisen usw.)

- Maßnahmen zur Niederschlagswasserbeseitigung (Versickerungsanlagen, Regenwasserbehandlungsanlagen einschl. Meß- und Überwachungsanlagen).

Für alle beschriebenen Vorhaben können zinsgünstige Darlehen bis zu max. 50 % der förderbaren Kosten (Investitionskosten, externe Ausgaben für Plan- und Bauleitung usw.), höchstens jedoch 5 Mio. € beantragt werden. Gleichzeitig darf das Darlehen die Grenze von 60 % des Fremdfinanzierungsanteils nicht überschreiten. Zur Ermittlung des 60 %igen Fremdfinanzierungsanteils sind vom gesamten Finanzierungsbedarf des Vorhabens die vorgesehenen Eigenmittel (z.B. einmalige Anschlussbeiträge) abzuziehen.

Diese Förderungskulisse sei an folgenden zwei Beispielen erläutert:

Kostet die Sanierung eines Kanals 100.000 Euro und setzt die Stadt/Gemeinde zur Gesamtfinanzierung der Sanierungsmaßnahme kein Eigenkapital ein, so können von diesen 100.000 Euro 50% (also 50.000 Euro) über das Programm IW-kommunal der Investitionsbank NRW finanziert werden. 50 % der Kosten (die weiteren 50.000 Euro) müssen über normale Kommunalkredite finanziert werden.

Kostet die Sanierung des Kanals 100.000 Euro und die Stadt/Gemeinde setzt 30.000 Euro an Eigenkapital zur Gesamtfinanzierung ein, so bedeutet die o.g. 60 % Grenze, dass nicht mehr als 60 % von den noch zu finanzierenden 70.000 Euro über das Programm IW-kommunal der Investitionsbank finanziert werden können, d.h. es können im Beispielsfall nur 42.000 Euro über das IW-Programm finanziert werden. Der Rest (28.000 Euro) muss dann über normale Kommunalkredite finanziert werden.

Das Programm IW-Kommunal hat eine Darlehnslaufzeit von 30 Jahren, bei 5 tilgungsfreien Jahren. Innerhalb der ersten 20 Jahre wird der Zinssatz durch Mittel aus der Abwasserabgabe stark reduziert; die letzten 10 Jahre erfolgt eine Verzinsung zu Marktkonditionen. Die Zinssatz betrug bei einer Zinsbindungsdauer von 10 Jahren zurzeit (Stand: 23.4.2003) 1,31 % (effektiv). Bei einer Zinsbindungsdauer von 20 Jahren betrug der Zinssatz (Stand: 23.04.2003) 1,7 % für die ersten Jahre (effektiv) und die weiteren 10 Jahre , 2,7 % (effektiv).

Diese Zinssätze werden nochmals um ein weiteren Prozentpunkt reduziert, also auf 0,31 % bzw. 0,7 % sofern das Abwasservorhaben ein Jahr früher erfolgt, als im Abwasserbeseitigungskonzept vorgesehen.

Für die Beantragung dieser besonders zinsgünstigen Darlehen sind folgende Voraussetzungen zusätzlich zu erfüllen:

- Baubeginn bis 2005 und mindestens ein Jahr vor dem im Abwasserbeseitigungskonzept genannten Termin

- Einhaltung der im Antrag vorgesehenen Bauzeit; max. 3 Jahre von Antragstellung bis Prüfung des Verwendungsnachweises;

- keine zeitliche Rückstellung anderer im Abwasserbeseitigungskonzept vorgesehenen Abwassermaßnahmen.

Weitere Informationen und eine Antragstellung kann erfolgen bei der Landesbank Nordrhein-Westfalen, Bereich Investitions-Bank NRW, 40199 Düsseldorf (für den rheinischen Teil) und 48134 Münster (für den westfälischen Teil). Eine Beratung erfolgt unter der Tel.-Nr.: 0211/826-3730 (Düsseldorf) und der Tel.-Nr. 0251/412-4189 (Münster). Informationen und Anträge sind auch abrufbar unter folgenden Adressen: Info@lbnrw.de; Fax: 0211/826-8459 und www.lbnrw.de . Eine tabellarische Darstellung der Berechnungsmodelle findet sich auch im neuen Abwasser-Report der Abwasserberatung NRW, Ausgabe 1/2003, S. 14 f..

Az.: II/2 24-30 qu/g

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