Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation

StGB NRW-Mitteilung 334/1998 vom 05.07.1998

Verbesserung der Qualität der Melderegister

Das Innenministerium hat mit Runderlaß vom 02.06.1998 auf die Notwendigkeit der weiteren Verbesserung der Qualität der Melderegister hingewiesen. Der Runderlaß enthält insbesondere Empfehlungen, wie ein bundeseinheitlich vergleichbarer hoher Qualitätsstandard erreicht werden kann. Diese Empfehlung hat eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe unter Vorsitz Nordrhein-Westfalens und Mitwirkung der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände erarbeitet, die auf positiven Erfahrungen in der meldebehördlichen Praxis beruhen. Es ist gebeten worden, möglichst bis März/April 1999 den kommunalen Spitzenverbänden bzw. dem Ministerium für Inneres und Justiz die Erfahrungen hinsichtlich der Umsetzung der Empfehlungen vor Ort mitzuteilen bzw. ergänzende Verbesserungsvorschläge zu unterbreiten. Die Geschäftsstelle wäre für entsprechende Hinweise dankbar. Zuständiger Mitarbeiter im Hause ist Herr Wohland, Tel.: 0211/4587-226. Der Runderlaß kann bei Bedarf nochmals bei der Geschäftsstelle angefordert werden.

Az.: I 115-00

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