Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation

StGB NRW-Mitteilung 451/2007 vom 23.07.2007

Verbesserung der Integrationskurse

Das Bundeskabinett hat einen von Bundesinnenminister Schäuble vorgelegten Erfahrungsbericht zur Durchführung und Finanzierung der Integrationskurse beschlossen. Der Bericht der Bundesregierung an den Deutschen Bundestag beruht u.a. auf den im Rahmen der Evaluation sowie der Arbeitsgruppe „Integrationskurse verbessern“ zum Nationalen Integrationsplan erzielten Ergebnissen. Während sich das Integrationskurssystem grundsätzlich etabliert und bewährt habe, gebe es aber auch Möglichkeiten zur Optimierung des Systems. Die kommunalen Spitzenverbände hatten mehrfach hierzu Vorschläge unterbreitet. Diesen Vorschlägen ist der nun vorliegende Bericht tendenziell, aber nicht vollständig gefolgt.

Zu den wichtigsten Handlungsempfehlungen des Berichtes gehören die Einführung verpflichtender Einstufungs- und Abschlusstests, bedarfsspezifische und flexible Stundenkontingente, die Ausweitung der Orientierungskurse, die Begrenzung auf maximal 20 Teilnehmer pro Kurs, ein transparenter Qualitätswettbewerb zwischen den Kursträgern, die Vereinfachung des Verwaltungsaufwandes durch elektronische Datenübermittlungsverfahren sowie die Erhöhung des Kostenerstattungssatzes.

In dem 95 Seiten starken Erfahrungsbericht, den das Bundesinnenministerium unter www.bmi.bund.de zum Download zur Verfügung stellt, sind elf Seiten dem „Optimierungsbedarf bei der Gestaltung der Integrationskurse“ gewidmet. Schwerpunkte der weiteren Arbeit zur Optimierung der Integrationskurse sind demnach

1. Die Steigerung des Kurserfolges durch

- Einführung verpflichtender Tests
- Flexibilisierung der Stundenkontingente und
- Begrenzung der Teilnehmerzahlen im Kurs
- Nachqualifizierung der Lehrkräfte
- Aufwertung des Orientierungskurses
- Begleitung der Integrationskurse
- Erstattung von Fahrtkosten

2. Die Optimierung des Kursmanagements

- Verstärktes Controlling und Qualitätssicherung
- Qualitätswettbewerb unter den Trägern
- Verwaltungsaufwand begrenzen
- Zugang zu den Integrationskursen
- Kinderbetreuung verstärken

3. Ein zielführendes Finanzierungssystem mit

- ausreichender Finanzierung
- verbessertem Finanzierungsverfahren

4. Die Förderung der Nachhaltigkeit der Integrationskurse

- Integration in den Arbeitsmarkt durch Verbundprojekte
- Netzwerkarbeit vor Ort
- Migrationsberatung (MEB) und Jugendmigrationsdienst (JMD) als Grundpfeiler der Integration stärker einbeziehen
- Messung des nachhaltigen Integrationserfolgs

Dieser Erfahrungsbericht soll laut Bundesinnenminister Dr. Schäuble noch in diesem Jahr zu einer entsprechenden Änderung der Integrationskursordnung (IntV) führen. Dazu sei vorgesehen, die Haushaltsmittel ab 2008 dauerhaft um 14 Mio. € auf rund 154,8 Mio. € aufstocken. Dies erlaube es, den Kostenerstattungssatz um rund 15% auf 2,35 € pro Stunde und Teilnehmer zu erhöhen und die Teilnehmerzahl in den Kursen im Interesse des Lernerfolgs zu begrenzen.

Zu den Kernforderungen der kommunalen Spitzenverbände und des dvv hinsichtlich der Verbesserung der Integrationskurse gehören folgende Punkte:

- Die Zahl der Unterrichtsstunden der Integrationskurse muss nach individuellem Bedarf auf 900, bei zusätzlichem Alphabetisierungsbedarf auf 1200 Unterrichtsstunden erhöht werden.
- Kursteilnehmer/-innen, die an einem Kurs teilgenommen, aber die Prüfung nicht bestanden haben, müssen unverzüglich 300 weitere Unterrichtsstunden eingeräumt bekommen, damit ihr Integrationswille nicht in Integrationsfrustration mündet.
- Die Vergütung pro Teilnehmer/-in und Unterrichtsstunde muss umgehend von 2,05 Euro auf 3,00 Euro erhöht werden, damit die Träger in die Lage versetzt werden, die viel zu großen Lerngruppen zu verkleinern, individualisierte Förderung zu ermöglichen, die Lehrkräfte angemessen zu honorieren und ihre Kosten zu decken.

(Quelle: DStGB Aktuell 2707 vom 6. Juli 2007)

Az.: I 804

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