Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 10/2000 vom 05.01.2000

Verbändevereinbarung zum Strommarkt

Die Verbände der Strombranche und der stromverbrauchenden Wirtschaft haben am 13.12.1999 im Beisein von Bundeswirtschaftsminister Werner Müller eine neue Vereinbarung unterzeichnet, mit der der Strommarkt weiter geöffnet werden soll. Die Vereinbarung (vgl. auch unsere Mitteilungen vom 20.11.1999, lfd. Nr. 789), die unbeschadet ihrer Freigabe durch das Bundeskartellamt und die EU-Kommission am 1. Januar 2000 in Kraft treten und zwei Jahre gelten soll, enthält Regelungen über die Netznutzung und Durchleitungskosten. Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) und der Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft (VIK) erklärten in einer gemeinsamen Stellungnahme, die Vereinbarung werde den Wettbewerb auf dem deutschen Strommarkt voranbringen.

Zukünftig wird es in Deutschland zwei Stromhandelszonen "Nord" und "Süd" geben. Transportiert ein Lieferant per saldo Strom über die Nord-Süd-Grenze, so muß er einen Aufschlag von 0,25 Pf/kWh zahlen. Analoge Entgelte gelten bis zu einer EU-weiten Einigung auch für grenzüberschreitende Lieferungen. Die neuen Netzpreise orientieren sich den Angaben zufolge an den bei wirtschaftlicher Betriebsführung notwendigen Kosten.

Jeder Netzbetreiber wird einem nationalen Benchmarking unterzogen. Jeder Stromkunde erhält durch die Bezahlung einer "Netzbriefmarke" das Recht zur Nutzung aller Stromnetze in Deutschland. Der Netzpreis wird nicht mehr für jede einzelne Durchleitung ermittelt, sondern anhand der Strommenge, die insgesamt an einem bestimmten Anschlußpunkt einer Spannungsebene entnommen wird. Der Preis ist damit nicht mehr abhängig von der Entfernung zwischen Einspeisung und Entnahme. Da er separat von der Stromlieferung ausgewiesen werden kann, steigt laut BDI und VIK die Preistransparenz. Den Kunden werde es erleichtert, ihren Lieferanten zu wechseln oder gleichzeitig Strom von mehreren Lieferanten zu beziehen.

Damit werde der Strom zu einem börsenfähigen Produkt, konstatierten die Verbände und der Minister. Netznutzer können sich zu "Bilanzkreisen" zusammenschließen, um Kosten durch Abweichungen im Strombezug zu verringern. Die Verbände haben Toleranzbereiche festgelegt, innerhalb derer Abweichungen zu keinerlei Kosten führen. Einzelkunden brauchen keine "Bezugsfahrpläne" mehr abzugeben. Dezentrale Stromerzeuger erhalten vom Netzbetreiber, in dessen Netz sie einspeisen, eine Gutschrift entsprechend der von ihnen vermiedenen Kosten in den vorgelagerten Netzebenen. Diese Regelung kommt auch den Anbietern von Strom aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK) zu Gute, die nah am Verbraucher erzeugen.

Für die Belieferung von privaten Haushalten und kleinen Gewerbetreibenden sind vereinfachte Berechnungsverfahren (Lastprofile) vorgesehen. Da diese bisher noch fehlen, hält Bundeswirtschaftsminister Müller die Preisaufsicht "in einer Zeit des Übergangs" noch für berechtigt.

Az.: G/3 811-00

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