Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 585/2021 vom 13.10.2021

Verfahrensfragen zur Windenergie in Deutschland und Frankreich

Das deutsch-französische Büro für die Energiewende (DFBEW) organisiert am 2. und 3. November eine Konferenz zum Thema:

Onshore-Windenergie und Genehmigungsverfahren in Deutschland und Frankreich: Rechtsrahmen, Hemmnisse und Perspektiven.

Diese DFBEW-Konferenz wird die Genehmigungsverfahren für Windenergieprojekte in Deutschland und Frankreich analysieren und sich mit folgenden Fragen beschäftigen:

  • Wie ist der Rechtsrahmen für Genehmigungsverfahren in Deutschland und Frankreich gestaltet?
  • Wie können die Interessen der zivilen und militärischen Luftfahrt bei den Genehmigungsverfahren berücksichtigt werden?
  • Wie kann die biologische Vielfalt im Rahmen von Genehmigungsverfahren effektiv berücksichtigt werden?
  • Welche Form der Öffentlichkeitsbeteiligung ist im Rahmen von Genehmigungsverfahren angemessen?
  • Wie können Genehmigungsverfahren in Deutschland und Frankreich optimiert und beschleunigt werden?

Hintergrund:

Frankreich und Deutschland haben sich ehrgeizige Ziele für den Ausbau der erneuerbaren Energien in den kommenden Jahren gesetzt: In Deutschland soll die installierte Leistung von rund 55 GW Ende 2020 auf 71 GW bis 2030 steigen und in Frankreich von 17,6 GW Ende 2020 auf mindestens 33,2 GW bis 2028. In beiden Ländern sind Windenergieanlagen als Bauvorhaben genehmigungspflichtig. In Deutschland ist für Windenergieanlagen mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern eine Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImschG) einzuholen. In Frankreich sind nach der Verordnung Nr. 2011-984 vom 23. August 2011 für Windenergieanlagen ab einer Höhe von 50 Metern und Windparks ab einer Gesamtleistung von 20 MW und mindestens einer Anlage mit einer Höhe von 12 Metern oder mehr eine Umweltgenehmigung einzuholen.

In Frankreich werden derzeit bei 70 % der Windparkgenehmigungen Widersprüche eingereicht. In Deutschland ist nach Angaben der Fachagentur Wind an Land seit 2017 die Zahl der genehmigten Windprojekte stark zurückgegangen. In beiden Ländern werden daher Ideen entwickelt, um Genehmigungsverfahren zu beschleunigen und zu erleichtern.

Die Veranstaltung richtet sich an Akteure des deutschen und französischen Windenergiesektors. Sie findet online statt und wird simultan auf Deutsch und Französisch übersetzt. Das Programm wird vom Bundesministerium der Wirtschaft und Energie gefördert.

Teilnahmegebühr:
Die Teilnahme an der Konferenz ist für Mitglieder des DFBEW, Behörden- und Pressevertreter (bei Vorlage eines gültigen Presseausweises) kostenlos.
Für Nichtmitglieder beträgt die Teilnahmegebühr 280 € pro Person (zzgl. MwSt.).

Weitere Informationen: https://energie-fr-de.eu/de/veranstaltungen/leser/online-konferenz-zu-onshore-windenergie-und-genehmigungsverfahren.html

Az.: 28.6.9-013/001 we

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