Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 626/1998 vom 05.11.1998

Verabschiedung des ÖPNV-Bedarfsplans

Landesweit zum ersten Mal aufgestellt und mit der Zustimmung durch den Verkehrsausschuß des Landtags am 1.10.1998 verabschiedet ist der ÖPNV-Bedarfsplan NWmit insgesamt 230 Einzelprojekten. Ziel dieses Plans ist es, allen am Ausbau des Nahverkehrs Beteiligten Planungssicherheit zu geben. Zur Finanzierung der Projekte stellt das Land jährlich rd. 1 Mrd. DM zur Verfügung. Bis 2015 kann mit Zuschüssen von rd. 18 Mrd. DM ein Bauvolumen von 20 Mrd. DM mit einem Fördersatz von 90 % finanziert werden.

Aus dem Bedarfsplan wird jetzt ein ÖPNV-Ausbauplan entwickelt, der die vordringlich zu fördernden Vorhaben beinhaltet. Für eine Aufnahme in den Ausbauplan kommen – unter Berücksichtigung des verfügbaren Finanzrahmens und der landesverkehrspolitischen Zielsetzungen – nur solche Vorhaben aus dem Bedarfsplan in Betracht, für die ein Baubeginn innerhalb der nächsten fünf Jahre erwartet werden kann. Eine Öffnungsklausel im Bedarfsplan ermöglicht es darüber hinaus, bisher nicht berücksichtigte bzw. bisher nicht angemeldete Vorhaben ausnahmsweise direkt in den Ausbauplan einzustellen, wenn die Dringlichkeit und Notwendigkeit dieser Vorhaben bis zur Aufstellung des Ausbauplanes belegt werden kann. In Betracht kommen hierfür vor allem Maßnahmen, die bisher durch mangelnde örtliche Vorbereitung und fehlende Nahverkehrspläne noch nicht angemeldet wurden.

Dem Bedarfsplan liegen die Meldungen der für den ÖPNV zuständigen Aufgabenträger zugrunde, deren Vorhaben in einem landesweit einheitlichen Verfahren bewertet worden sind. Entsprechend ihrer verkehrlichen Bedeutung sind die Projekte in drei Dringlichkeitsstufen eingeteilt:

  • Stufe 1 – vordringlicher Bedarf: Diese Projekte sollen bis zum Jahre 2007 realisiert werden. Für diese 89 Projekte oberster Priorität ist ein Finanzvolumen in Höhe von rd. 4,7 Mrd. DM vorgesehen.
  • Stufe 2 – weiterer Bedarf: Diese 51 Projekte erstrecken sich bis zum Jahr 2015 und für sie sollen insgesamt rd. 6,1 Mrd. DM eingesetzt werden.
  • Stufe 3 – möglicher späterer Bedarf: Für diese 75 Projekte steht nach der absehbaren Finanzplanung bis zum Jahr 2015 kein Geld zur Verfügung. Sollten jedoch bei prioritären Projekten unerwartete Engpässe und Verzögerungen entstehen, so können sie als Reservemaßnahmen berücksichtigt werden.

Aufgrund der Beratung im Landtag wurden in die Kategorie des möglichen späteren Bedarfs folgende Projekte neu aufgenommen:

  • Neubau der Relation Kaarster See – Willich–Schiefbahn – Viersen
  • Neubau der Relation Bergisch-Born – Wipperfürth – Marienheide
  • Reaktivierung der Relation Engelskirchen-Osberghausen – Waldbröl/Morsbach
  • Reaktivierung der Relation Sundern – Neheim-Hüsten
  • Ausbau der Relation Lemgo – Barntrup.

Der ÖPNV-Bedarfsplan und das Förderprogramm des Landes sichern bis 2015 den Neubau von 235 km und den Ausbau von 1.772 km bestehender Schienenstrecken. Die wichtigsten Förderschwerpunkte sind:

  • Entwicklung neuartiger Schienenverkehrssysteme in Aachen, Hamm und Paderborn
  • Modellhafte Reaktivierung für den Personenverkehr bereits stillgelegter Eisenbahnstrecken in der Fläche wie z.B. Kall-Hellenthal, Bocholt-Rhede, Münster-Neubeckum, Paderborn-Bad Lippspringe, Paderborn-Kirchborchen, Siegen-Weidenau-Deuz
  • Erweiterung und Modernisierung der kommunalen Nahverkehrssysteme
  • Ausbau und die Modernisierung des Eisenbahnnetzes für den Nahverkehr
  • Einsatz neuer Technik für die Verbesserung des Kundenservices und die Effizienz des Betriebsablaufes (Leit- und Informationssysteme).

Az.: III 441 – 50

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