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StGB NRW-Mitteilung 644/2022 vom 10.11.2022

Änderungen in Landesbesoldungsgesetz und Landesreisekostengesetz

Mit Schnellbriefen Nummer 428 vom 26. August 2022 und Nummer 509 vom 27. Oktober 2022 hatte die Geschäftsstelle über die Entwürfe eines Gesetzes zur Änderung des Landesbesoldungsgesetzes sowie zur Änderung des Landesreisekostengesetzes sowie über die Gewährung einer Energiepreispauschale für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger informiert. Diese Gesetzentwürfe hat der Landtag nunmehr am 3. November 2022 verabschiedet.

Mit dem Gesetz wird der technische Übertragungsfehler in der Anlage 18 des Landesbesoldungsgesetzes rückwirkend zum 1. Januar 2022 und in der Anlage 13 des Landesbesoldungsgesetzes zum 1. Dezember 2022 korrigiert. Ebenfalls unverändert beinhaltet das Gesetz zudem die befristete Erhöhung der Wegstreckenentschädigung auf 35 Cent je Kilometer für Dienstreisen, die ab dem 1. Januar 2023 mit dem Pkw durchgeführt werden. Daneben wurde mit dem Gesetz auch die Gewährung einer Energiepreispauschale für nordrhein-westfälische Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger beschlossen.

Weitere Hinweise zur Gewährung der Energiepreispauschale können Sie unter https://www.finanzverwaltung.nrw.de/auszahlung-der-energiepreispauschale-fuer-versorgungsempfaenger entnehmen.

 

 

 

 

Az.: 14.1.5-014/001

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