Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 271/1999 vom 20.04.1999

Verabschiedung der Bodenschutz- und Altlastenverordnung

In den Mitt. des NWStGB 1999, Nr. 124, S. 54 f. hatte die Geschäftsstelle darüber berichtet, daß die Bodenschutz- und Altlastenverordnung nicht zeitgleich mit dem Bundes-Bodenschutzgesetz zum 01.03.1999 in Kraft gesetzt worden ist. Nach dem aktuellen Kenntnisstand der Geschäftsstelle wird die Bodenschutz- und Altlastenverordnung voraussichtlich am 30. April 1999 im Bundesrat endgültig verabschiedet und voraussichtlich im Mai 1999 verkündet werden. Durch die verzögerte Inkraftsetzung der Bodenschutz- und Altlastenverordnung ist die Anwendung des Bundes-Bodenschutzgesetzes z.Zt. nicht in vollem Umfang möglich. Denn die noch ausstehende Bodenschutzverordnung setzt insbesondere bundeseinheitliche Prüfwerte, Maßnahmewerte und Vorsorgewerte konkret fest, die vor allem Ausgangspunkt für behördliche Maßnahmen zur Altlastensanierung und zur Abwehr von schädlichen Bodenveränderungen auf der Grundlage des Bundes-Bodenschutzgesetzes sind.

In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, daß der NWStGB am Mittwoch, den 26. Mai 1999 im Schützenhof Paderborn und am Montag, den 07.06. Juni 1999 im Park-Hotel Nümbrecht Fachseminare zum neuen Bundes-Bodenschutzgesetz veranstaltet. Auf diesen Veranstaltungen werden auch Vertreter des Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft des Landes Nordrhein-Westfalen zur Umsetzung des Bundes-Bodenschutzgestzes in Nordrhein-Westfalen vortragen. Anmeldungsformulare sind mit Schnellbrief an die Mitgliedsstädte und -gemeinden versandt worden. Sie können aber bei weiterem Bedarf auch bei Frau Geußenhainer (Tel.: 0211/4587-240) angefordert werden.

Az.: II/2 50-10

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