Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 256/1999 vom 20.04.1999

Urteil des OVG NW zur Zweitwohnungsteuer

Mit unseren Mitteilungen vom 05.04.1999 hatten wir unter der lfd. Nr. 213 auf das aktuelle Urteil des Oberverwaltungsgerichtes NW zur Zweitwohnungsteuer hingewiesen. Dieses Urteil liegt mittlerweile in schriftlicher Ausfertigung vor und gibt in der Tat hinsichtlich einiger Regelungen der Zweitwohnungsteuer-Mustersatzung Anlaß, diese zu überarbeiten. Dies gilt auch für die Bezugnahme auf den Preisindex der Lebenshaltung. Aufgrund einer Änderung der Veröffentlichungspraxis des Statistischen Bundesamtes bedarf der in unserer o.g. Mitteilungsnotiz enthaltene vorläufige Formulierungsvorschlag noch einiger Ergänzungen.

Wie bereits mit der o.g. Mitteilungsnotiz angekündigt, erarbeitet die Geschäftsstelle derzeit eine überarbeitete Fassung der Mustersatzung, welche alle vom Oberverwaltungsgericht NW in seinem Urteil angesprochenen Aspekte hinreichend berücksichtigt und die rückwirkend in Kraft gesetzt werden kann. Die Geschäftsstelle regt daher an, daß die Mitgliedskommunen, welche eine Zweitwohnungsteuer erheben, zunächst die in Kürze erfolgende Veröffentlichung der überarbeiteten Mustersatzung abwarten, um dann die erforderlichen satzungsrechtlichen Schritte einzuleiten.

Az.: IV/1-933-02/1

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