Mitteilungen - Schule, Kultur, Sport

StGB NRW-Mitteilung 39/2015 vom 08.12.2014

Urheberrecht bei Fachliteratur im Schul-Intranet

Der Deutsche Bundestag hat am 06.11.2014 eine Änderung zu § 52a Urheberrechtsgesetz (UrhG) verabschiedet. Danach dürfen Schulen und Universitäten künftig urheberrechtlich geschützte Fachliteratur ohne zeitliche Befristung intern verbreiten. Bisher handelte es sich dabei um eine befristete Sonderregelung, die mehrmals verlängert wurde. Diese ist nun dauerhaft in Kraft.

Nach der Norm ist es zulässig, veröffentlichte kleine Teile eines Werkes, Werke geringen Umfangs und einzelne Zeitschriftenbeiträge zur Veranschaulichung im Unterricht an Schulen sowie etwa Hochschulen und Berufsbildungseinrichtungen ausschließlich für einen bestimmten Kreis von Unterrichtsteilnehmern öffentlich zugänglich zu machen. Dies muss weiterhin zum jeweiligen Bildungszweck geboten und zur Verfolgung nichtkommerzieller Zwecke gerechtfertigt sein. (Quelle: DStGB Aktuell 4614 vom 14. November 2014)

Az.: IV/2 320-1/1

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