Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 229/1998 vom 05.05.1998

Untersagungsverfahren Ruhrgas / Thyssengas beendet

In einem vom Bundeskartellamt eingeleiteten kartellrechtlichen Untersagungsverfahren haben die Gasversorger Ruhrgas AG, Essen, und Thyssengas GmbH, Duisburg, eingelenkt.

Die Ruhrgas AG und die Thyssengas GmbH haben den zwischen ihnen bestehenden Demarkationsvertrag aufgehoben. Außerdem haben sie ihre Beschwerden gegen eine Verfügung des Bundeskartellamtes vom 24. Juli 1995 zurückgenommen. Mit dieser Verfügung hatte das Bundeskartellamt beiden Unternehmen die Durchführung ihrer Demarkation wegen Verstoßes gegen das europäische Kartellverbot (Artikel 85 Abs. 1 EG-Vertrag) untersagt.

Im Beschwerdeverfahren hatte das Kammergericht Berlin dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften eine Reihe von europarechtlichen Streitfragen zur Vorabentscheidung vorgelegt. Diese Vorlage hat das Kammergericht nunmehr zurückgezogen, da mit der Beschwerderücknahme der Unternehmen der Grund für die Einholung einer Vorabentscheidung des Gerichtshofes entfallen ist.

Das Bundeskartellamt hat damit sein erklärtes Verfahrensziel, die zwischen beiden Unternehmen vereinbarte Aufteilung ihrer deutschen Absatzgebiete zu beenden, erreicht. Es sieht darin den Auftakt für die generelle Beendigung des Gebietsschutzes in der deutschen Strom- und Gasversorgung nach dem Inkrafttreten der Energierechtsreform, in deren Zusammenhang es zur Aufhebung der bisherigen Freistellung durch § 103 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen kommen wird.

Az.: G/3 811-00

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