Mitteilungen - Digitalisierung

StGB NRW-Mitteilung 491/2017 vom 17.07.2017

Unternehmen für Einführung der E-Akte beim Land ausgewählt

In einem EU-weiten Verfahren hat IT.NRW, der zentrale IT-Dienstleister der Landesverwaltung, eine Softwarelösung ausgeschrieben, die die Basis für die Einführung der elektronischen Akte für die Landesverwaltung darstellt. Den Zuschlag hat das Konsortium Materna GmbH, Ceyoniq Technology GmbH und DXC Technology Company erhalten.  

Zukünftig wird das Produkt „nscale“ als E-Akten-System eingesetzt. IT.NRW wird die ausgeschriebene Lösung für die Landesverwaltung betreiben. Ziel ist es, das Verwaltungshandeln vollständig digital durchzuführen. Die Landesverwaltung muss nach § 9 E-Government-Gesetz bis zum Jahr 2022 die elektronischen Akte eingeführt haben.

Az.: 17.0.5.9.1-001/002

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