Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 6/2001 vom 05.01.2001

Unterlegung von Kommunalkrediten mit Eigenkapital

Auf seiner jüngsten Sitzung hat sich der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht abschließend mit der Neuregelung der Eigenkapitalvorschriften für Kreditinstitute und Wertpapierfirmen auf europäischer Ebene befasst. Kredite an Gebietskörperschaften können weiterhin im nationalen Ermessen von einer Eigenkapitalunterlegung freigestellt werden. Die in dem Zusammenhang aufgeworfene Frage, ob künftig auch Kommunalkredite in Abhängigkeit der "Bonität" einer Kommune auf das Eigenkapital von Banken angerechnet werden müssen, ist damit endgültig vom Tisch.

Derzeit werden die internationalen Eigenkapitalvorschriften für Kreditinstitute und Wertpapierfirmen überarbeitet. Für die europäischen Länder ist der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht federführend, der auf seiner jüngsten Sitzung am 05.12.2000 ein entsprechendes Konsultationspapier der europäischen Länder verabschiedet hat. Darin haben sich die europäischen Länder auf Grundzüge der Eigenkapitalunterlegung von Kredit- und anderen Risikoengagements verständigt. Das Papier sieht auch künftig einen nationalen Ermessensspielraum vor, Kredite an Gebietskörperschaften von der Eigenkapitalunterlegung freizustellen. Da das Bundesaufsichtsamt für Kreditwesen beabsichtigt, an der in Deutschland geltenden Regelung festzuhalten, werden auch künftig Kommunalkredite nicht auf das Eigenkapital der Banken "angerechnet".

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund begrüßt die Beibehaltung des Ermessenspielraumes für die nationalen Bankenaufsichten der europäischen Länder. Der DStGB hatte sich in der Vergangenheit stets gegen eine "Anrechnung" von Kommunalkrediten auf das Eigenkapital der Kreditinstitute ausgesprochen, da diese nicht in das System des deutschen Kommunalkredites passt.

Die "Anrechnung" von Eigenkapital auf einzelne Kreditengagements ist für die Banken ein Kostenfaktor. Da dieser Kostenfaktor bei Kommunalkrediten zurzeit nicht besteht, sind die Konditionen für Kommunalkredite im Vergleich zu Krediten an andere Kreditnehmer etwas günstiger. Im Falle einer Eigenkapitalunterlegung würde dieser Kostenvorteil verloren gehen und die kommunale Kreditaufnahme würde sich um 0,25 bis 0,35 %-Punkte verteuern. Hintergrund der geltenden "Null-Anrechnung" von Krediten an die öffentliche Hand ist die einwandfreie Bonität der öffentlichen Gebietskörperschaften, so dass ein Ausfallrisiko bei Krediten an Gebietskörperschaften faktisch nicht besteht und sich eine Risikovorsorge der Banken durch Eigenkapitalunterlegung erübrigt.

Das Europäische Konsultationspapier wird zurzeit vom Sekretariat des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht redaktionell fertiggestellt. Es soll am 16.01.2001 veröffentlicht werden; ab 16.01.2001 kann es von der Website der Bank für internationalen Zahlungsausgleich, www.bis.org, heruntergeladen werden.

Quelle: DStGB 5100 vom 22.12.2000

Az.: IV-961-00

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