Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 33/2000 vom 05.01.2000

Unterhaltung der Gewässer zweiter Ordnung

Zwischen den Kommunen und dem Städte- und Gemeindebund einerseits und dem Umweltministerium und einigen sondergesetzlichen Wasserverbänden andererseits bestehen Meinungsunterschiede darüber, ob die sondergesetzlichen Wasserverbände die Zuständigkeit für die Unterhaltung der Gewässer zweiter Ordnung nur im Einvernehmen mit den Gemeinden übernehmen können oder ob eine einseitige Übernahme der Gewässerunterhaltung rechtlich zulässig ist. Auf die Informationen in den Mitteilungen wird hingewiesen, zuletzt Nr. 407 vom 20.06.1999.

Umweltausschuß und Präsidium des NWStGB haben die staatlichen Behörden und die Wasserverbände dringend aufgefordert, entsprechend den Grundprinzipien der kommunalen Selbstverwaltung die Gewässerunterhaltung nur im Einvernehmen mit den Kommunen zu übernehmen. Verbandspräsident Leifert hat Umweltministerin Höhn darum gebeten, in einem Vermittlungsgespräch eine Kompromißlösung zu suchen und damit die Einschaltung von Verwaltungsgerichten unnötig zu machen. Entscheidender Maßstab für eine Kompromißlösung müßte die Höhe der Unterhaltungskosten sein; es sei den Kommunen nicht zuzumuten, die Unterhaltung für die Gewässer zweiter Ordnung gegen ihren Willen an die Wasserverbände abzugeben, wenn feststehe, daß die Unterhaltung (bei mindestens gleicher Qualität) von den Kommunen kostengünstiger durchgeführt werden könne als von einem Wasserverband.

Aufgrund dieser Bitte von Verbandspräsident Leifert hat Anfang Dezember 1999 ein erstes Vermittlungsgespräch unter Leitung von Staatssekretärin Friedrich vom Umweltministerium stattgefunden. Wir sehen aufgrund dieser ersten Gesprächsrunde durchaus Chancen für eine einvernehmliche Lösung. Entscheidender Maßstab für die kommunale Seite ist nach wie vor die Höhe der Unterhaltungskosten. Wenn ein Wasserverband ein Angebot zur Übernahme der Gewässerunterhaltung macht, das preisgünstiger ist als die bisherige Unterhaltung durch eine Kommune, spricht nichts gegen eine Übertragung der Gewässerunterhaltung auf den Wasserverband. Weitere Gespräche werden Anfang 2000 folgen.

Die Geschäftsstelle rät betroffenen Städten und Gemeinden weiterhin, die Unterhaltung der Gewässer zweiter Ordnung nur im Einvernehmen an sondergesetzliche Wasserverbände zu übertragen und eine zwangsweise Abgabe der Gewässerunterhaltung an die Wasserverbände abzulehnen.

Die Geschäftsstelle wird über den weiteren Fortgang berichten. Konkret betroffene Städte und Gemeinen können detaillierte Unterlagen anfordern.

Az.: II 25-22

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