Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation

StGB NRW-Mitteilung 595/2022 vom 19.10.2022

Freie Kapazitäten in Jugendherbergen zur Unterbringung von Flüchtlingen

Das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration hat der Geschäftsstelle mitgeteilt, dass die beiden Jugendherbergswerken mitunter über freie Bettenkapazität verfügen, die sie den Kommunen für eine (temporäre) Unterbringung zur Verfügung stellen könnten. Beide Herbergswerke berichteten übereinstimmend, dass es freie Kapazitäten gebe, Anfragen zu Anmietungen durch Kommunen von diesen nicht immer weiter verfolgt worden seien oder aber auch von den Herbergswerken nicht bedient werden konnten, da die von den Kommunen in den Blick genommenen Herbergen auch über den Winter mit Klassenfahrten etc. ausgebucht seien. Ungeachtet dessen bestünde aber weiterhin eine große Bereitschaft, die Kommunen zu unterstützen, sofern es auch für die Herbergswerke wirtschaftlich darstellbar sei.

Wir möchten daher auf dieses Angebot hinweisen. Als Ansprechpersonen stehen Ihnen zur Verfügung:

Jugendherbergswerk Westfalen-Lippe, Herr Sturm, sturm@djh-wl.de, 02331-9514- 0

Jugendherbergswerk Rheinland, Frau Kemper, h.kemper@djh-rheinland.de, 0211-57703-51

Az.: 16.4-001/001

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