Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 579/2004 vom 21.07.2004

Unfallverhütung im Straßenverkehr

Nach einem „Bericht der Bundesregierung über Maßnahmen auf dem Gebiet der Unfallverhütung im Straßenverkehr 2002 und 2003“ sind im Bereich der Verkehrssicherheit in Deutschland deutliche Erfolge zu verzeichnen. Seit 1991 ist die Zahl der Verkehrstoten um über 41 % zurückgegangen. Die Zahl der Verunglückten insgesamt um ca. 9,3 % und die Zahl der Schwerverletzten um fast 35 %. Diese beeindruckenden Erfolge bedeuten jedoch immer noch, dass allein 2003 knapp 469.000 Verkehrsteilnehmer bei Straßenverkehrsunfällen verunglückt sind. 6.618 Personen wurden getötet, 85.600 wurden schwer verletzt und über 376.000 Menschen wurden leicht verletzt.

Bei der Analyse der Zusammensetzung der Gruppe der getöteten Verkehrsteilnehmer fällt auf, dass die Gruppe der Menschen über 65 Jahre um 7 % angestiegen ist. Von den 6.618 getöteten Personen waren 1.326 älter als 65 Jahre. Auch die Anzahl der als Zweiradnutzer getöteten Personen ist gestiegen. Es wurden 5 % mehr Fahrradfahrer und 4 % mehr Motorradfahrer im Vergleich zum Jahr 2002 getötet.

Seit 1953, der Wiederaufnahme der amtlichen Verkehrsunfallstatistik, sind in Deutschland 692.000 Menschen im Verkehr in Deutschland durch Unfälle getötet worden. Verletzt wurden seit dieser Zeit 24,9 Mio. Verkehrsteilnehmer. Dennoch ist das Sicherheitsniveau in Deutschland ständig gestiegen. Während im Jahr 1953 pro 100.000 Kraftfahrzeugen 265 Menschen getötet wurden, wurden im Jahr 2002 12 Menschen getötet.

Die Ursachen für diese Entwicklung sind vielfältig. Besonders bedeutsam sind dabei Verbesserungen der passiven Sicherheit in Fahrzeugen, modernerer Straßenbau, die Einführung umfassender Verkehrsregelungen, die Optimierung der Rettungsorganisation sowie der relative Rückgang von Zweiradfahrern und Fußgängern im Straßenverkehr.

Der „Unfallverhütungsbericht Straßenverkehr 2002/2003“ ist unter der Drucksachen-Nr. 15/3427 am 23. Juni 2004 als Bundestagsdrucksache erschienen.

Az.: III 151 - 40

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