Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 173/2000 vom 20.03.2000

Unfallrisiko für Fußgänger im Straßenverkehr

Nach wie vor ist das Überqueren der Fahrbahn die Hauptgefahrenquelle für Fußgänger im Straßenverkehr. Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat hat darüber informiert, dass 39.896 Fußgänger 1998 bundesweit im Straßenverkehr verunglückt sind. Davon wurden 25.659 Fußgänger leicht verletzt, 13.153 Personen wurden schwer verletzt und 1.084 Menschen wurden als Fußgänger getötet.

Ein besonders hohes Risiko besteht für Fußgänger bei der Überquerung von Straßen. Dieses Risiko besteht nicht nur an unerlaubten Stellen, sondern auch an Fußgängerampeln und Fußgängerüberwegen (Zebrastreifen). An gesicherten Übergängen wie Ampeln und Zebrastreifen starben 1998 immerhin 168 Menschen. Zum Vergleich: Bei Unfällen an Bahnübergängen, deren Bekämpfung politisch hoch bewertet wird, starben im selben Jahr 101 Menschen.

Von besonderer Wichtigkeit für die Vermeidung von Verkehrsunfällen ist eine gute Erkennbarkeit der Fußgänger für die fahrenden Verkehrsteilnehmer und umgekehrt. Die Städte und Gemeinden können als Straßenbaulastträger Einfluss auf die Gestaltung von Fußgängerüberwegen unter Straßenverkehrssicherheitsaspekten Einfluss nehmen.

Bei dieser Gelegenheit weisen wir darauf hin, daß in der Geschäftsstelle – Dezernat III - das Positionspapier "Impulse für fußgängerfreundliche Städte und Gemeinden" auf Abruf kostenlos erhältlich und die Broschüre "Fußgängerverkehr – neue Impulse für eine bewährte Fortbewegungsart" zum Preis von DM 5,,-- zzgl. Versandkosten im Referat G/2 zu beziehen ist.

Az.: III 151 - 40

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