Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 66/2019 vom 21.01.2019

Regeln der UN-Klimakonferenz für den Klimaschutz

Nach drei Jahren Verhandlungen hat sich die Staatengemeinschaft auf der 24. UN-Klimakonferenz auf gemeinsame Regeln zur Umsetzung des Pariser Klimaschutzabkommens verständigt. Die UN-Klimakonferenz fand vom 2. bis 15. Dezember 2018 in Katowice als 24. UN-Klimakonferenz (24th Conference of the Parties, kurz COP 24) und gleichzeitig als 14. Treffen zum Kyoto-Protokoll statt.

Zum ersten Mal wird es ab 2024 gemeinsame verbindliche Mindeststandards zur Berichterstattung der Staaten über ihre Treibhausgas-Emissionen oder andere Klimaschutzmaßnahmen geben. Bislang galten vergleichbare Standards nur für Industrieländer, die das Kyoto-Protokoll unterzeichnet haben. Sie sind für weniger als 15 Prozent der weltweiten Emissionen verantwortlich.

Auf der Klimakonferenz in Paris war 2015 festgelegt worden, dass die Staaten spätestens 2020 überprüfte und möglichst verbesserte Klimaschutzbeiträge vorlegen sollen. Die EU-Staaten legen ihren Klimaschutzbeitrag gemeinsam bei den Vereinten Nationen vor. Danach sollen alle fünf Jahre neue Beiträge folgen, die jeweils eine Verbesserung vorweisen müssen. In Kattowitz wurden nun Mindeststandards festgelegt, welche Informationen diese Beiträge enthalten müssen, um sie vergleichbar zu machen.

Auch der Erfolg der Klimaschutzmaßnahmen wird künftig nach einheitlichen Regeln gemessen und berichtet. Ab 2022 gelten die neuen Standards für Industrieländer und ab 2024 für Schwellen- und Entwicklungsländer. Dann werden weltweit Treibhausgasemissionen nach vergleichbaren Standards gemessen und transparent an die Vereinten Nationen berichtet.

Ab 2023 wird es – ebenfalls alle fünf Jahre – eine globale Bestandsaufnahme geben, wo die Welt beim Klimaschutz steht. In Kattowitz wurde festgelegt, welche Informationen in diese Bestandsaufnahme einfließen werden, damit sie ein möglichst vollständiges und realistisches Bild ergibt.

Die Frage, ob Staaten ihre Klimaschutzmaßnahmen über Marktmechanismen wie CO2-Handel auch in anderen Staaten erbringen können, soll bei der nächsten Weltklimakonferenz 2019 in Chile geklärt werden. Aus Sicht der Bundesregierung sind weitere Verhandlungen nötig, um Schlupflöcher auszuschließen, die die Klimaschutzwirkung solcher Marktmechanismen gefährden könnten.

Anmerkung aus kommunaler Sicht

Es ist zu begrüßen, dass die Staatengemeinschaft eine Einigung über weltweit gültige Regeln für den Klimaschutz erzielt hat. Allerdings wird es die gemeinsamen verbindlichen Mindeststandards erst ab dem Jahr 2024 geben. In seinem letzten Sonderbericht forderte der Weltklimarat (IPCC) einen verstärkten Einsatz zur Erreichung des 1,5-Grad-Zieles.

Bis zum Jahr 2030 müssten die Emissionen im Vergleich zum Jahr 2010 um 45 Prozent fallen – und spätestens bis zum Jahr 2050 müsse der Kohlendioxidausstoß in der Summe auf Null gebracht werden, so die Wissenschaftler. Vor diesem Hintergrund bleibt die Frage offen, ob mit den erzielten Vereinbarungen dem Klimawandel rechtzeitig und adäquat entgegengewirkt werden kann.

Az.: 23.1.7-001/004 gr

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